9021 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1 w DVR 0062413

Internet: www.ktn.gv.at

 

 

 

Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 4 – Finanzen, Wirtschaft,

Wohnungs- und Siedlungswesen

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

12.11.2009

 

 

 

Zahl:

 

--4-FINF-4030/6-2009

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2010 – B-KJHG); Konsultationsmechanismus; Auslösung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Santer

 

Telefon:

 

050 536 – 30419

 

Fax:

 

050 536 – 30400

 

Email:

 

abt4.konsultation@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Präsidium des Nationalrates

gundula.sayouni@bmwfj.gv.at

 

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Land Kärnten erlaubt sich, zu dem mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend vom 16.10.2009 zur Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsmechanismus versandten Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2010 – B-KJHG), GZ BMWFJ-421600/0009-II/2/2009, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den finanziellen Auswirkungen des vorgelegten Entwurfes ist festzuhalten, dass mit Umsetzung der geplanten Gesetzesänderungen für das Land Kärnten unmittelbar Mehraufwendungen in Höhe von mindestens € 1.577.970,-- jährlich zu erwarten sind:

Diese resultieren daraus, dass durch die Einführung einer Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung sowie durch das geforderte Zusammenwirken von tunlichst zumindest zwei Fachkräften bei den Bezirkshauptmannschaften zumindest je eine Planstelle für eine/n zusätzliche/n Sozialarbeiter/in und eine Planstelle der Verwendungsgruppe C und beim Amt der Kärntner Landesregierung in der zuständigen Fachabteilung zumindest eine zusätzliche Planstelle für den juristischen Dienst und eine Planstelle für eine/n Sozialarbeiter/in geschaffen werden müssten.

Für den Bereich der KIJA bedürfte es ebenfalls einer Ausweitung um eine Planstelle der Verwendungsgruppe A.

Mehrkosten würden auch bei der Behandlung von Fragen von länderübergreifender Bedeutung gemäß §§ 13 und 14 des Entwurfes und der Neuformulierung des Pflegekindergeldes und damit im Zusammenhang stehender Änderungen entstehen.

 

Aufgrund dieser allein dem Land Kärnten entstehenden Belastungen ist davon auszugehen, dass bei Hochrechnung aller den Ländern entstehenden Mehrkosten der Schwellenwert von derzeit 2.031.440,-- (BGBl. II Nr. 220/2009) bei Weitem überschritten wird.

 

Daher erlaubt sich das Land Kärnten, zu verlangen, dass in einem Konsultationsgremium Verhandlungen über die ihm bei Gesetzwerdung des vorliegenden Entwurfes entstehenden finanziellen Belastungen aufgenommen werden.

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Gerhard Dörfler

 

 

 

Nachrichtlich an:

vst@vst.gv.at

alle Ämter der Landesregierungen

Abteilungen 2V, 6 und 13 des Amtes der Kärntner Landesregierung