Zum Ministerialentwurf 117/ME (XXIV. GP) Änderung des TKG 2003 nehme ich mit dringendem Ersuchen um Kenntnisnahme und Berücksichtigung wie folgt

Stellung:

Die verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten aller Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar.Es verletzt nicht nur die Privatsphäre unbescholtener Bürger sondern verletzt auch das Fernmeldegeheimnis § 93 TKG und Art. 10a StGG.
Das Fernmeldegeheimnis umfasst sowohl Kommunikationsinhalte als auch die Tatsache, ob eine Kommunikation stattgefunden hat, also Verkehrsdaten, und
erlaubt Eingriffe nur bei richterlicher Genehmigung.
Das Kommunikationsgeheimnis führt das Fernmeldegeheimnis weiter aus und verbietet das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen und sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten, wenn nicht eine Einwilligung aller beteiligten Benutzer, eine Genehmigung für eine Fangschaltung oder ein Notruf vorliegen.

 

Freie Meinungsäusserung, Briefgeheimnis und Unschuldsvermutung:

 

Die ständige Protokollierung und anschliessende Kontrolle der Nachrichteninhalte ist immer als Methode eines undemokratischen Staates zu sehen und hat ähnliche Beispiele in der stalinistischen Zeit, der NS-Zeit oder auch der DDR hervorgebracht.

Es ist vergleichbar mit Staats-Terror gegen Terror. Ein auf den Grundwerten der europäischen Aufklärung und Demokratie basierender Staat kann und darf auch in schwierigen Zeiten nicht die Grundrechte brechen.

Staatliche Repressalien, Kontrolle der Gesinnung oder auch einfach nur Nachteile beruflichen Werdegang durch die nachträgliche Beurteilung der gesammelten Daten, eventuell auch nach einem heute unvorstellbarem politischen Machtwechsel sind  gewichtige Argumente gegen das Anlegen einer solchen Datensammlung.

Nicht nur einfache Grundregeln wie das Briefgeheimnis, sondern Fundamente unseres Rechtssystems wie die Unschuldsvermutung wären dadurch völlig aufgehoben.

 

Diese Daten werden darüber hinaus nicht von staatlichen Diensten gesammelt, sondern von privaten, auf Gewinn ausgerichteten Firmen, wodurch die Datensicherheit keinesfalls über Jahre gesichert wäre. Im Gegenteil.: Es ist zu vermuten, dass diese Daten vermarktet und durch die Vernetzung mit anderen Datenstämmen, z.b. durch den Zusammenschluss von Banken, Versicherungen, Krankenanstalten und anderer Unternehmen (Energiewirtschaft,

Verkehr) zu Mega-Konzernen aufgewertet werden oder durch Mitarbeiter veruntreut werden. Der Nutzer hingegen hat de facto keine Kontrolle über die ihn betreffenden Kommunikationsdaten und die auf Basis dieser Daten evtl.

fälschlich gezogenen Schlussfolgerungen über seine Person.

All dies sind Risiken, die nicht kontrollierbar sind und nicht durch das Ausforschen eines kleinen Autodiebes gerechtfertigt werden können.

 

Deshalb bin ich dagegen.

 

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Alexander Christanell

MCITP, MCTS-NWIS, MCTS-AD

 

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