Gz BKA-920.752/0019-III/1/2009

Abteilungsmail iii1@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Mag Ludmila GEORGIEVA

Pers. E-mail Ludmila.GEORGIEVA@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/7111

Ihr Zeichen BMI-L318.028/0001-II 1/2009

Bundesministerium für Justiz

zH Frau Mag. Gertraud Eppich

Museumstraße 7

1070 WIEN

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus (Terrorismuspräventionsgesetz 2009) geändert wird

 

 

Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zum gegenständlichen Entwurf binnen offener Frist wie folgt Stellung:

 

Es wird davon ausgegangen, dass der im Vorblatt und in den Erläuterungen jeweils unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ nicht näher definierte allfällig entstehende Mehraufwand im Bereich der Sicherheits- und Justizbehörden durch geeignete personalorganisatorische Maßnahmen innerhalb des Ressorts ausgeglichen wird und es zu keiner personellen Ressourcenvermehrung kommt. Im Übrigen darf auf die Bestimmungen des § 4 des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes verwiesen werden.

 

 

 

7. Jänner 2010

Für die Bundesministerin:

i.V. RUMPLMAYR

 

 

 

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