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Gz ● BKA-920.752/0019-III/1/2009 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Mag Ludmila GEORGIEVA Pers. E-mail ● Ludmila.GEORGIEVA@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7111 Ihr Zeichen ● BMI-L318.028/0001-II 1/2009 |
Bundesministerium für Justiz zH Frau Mag. Gertraud Eppich Museumstraße 7 1070 WIEN |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus (Terrorismuspräventionsgesetz 2009) geändert wird
Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zum gegenständlichen Entwurf binnen offener Frist wie folgt Stellung:
Es wird davon ausgegangen, dass der im Vorblatt und in den Erläuterungen jeweils unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ nicht näher definierte allfällig entstehende Mehraufwand im Bereich der Sicherheits- und Justizbehörden durch geeignete personalorganisatorische Maßnahmen innerhalb des Ressorts ausgeglichen wird und es zu keiner personellen Ressourcenvermehrung kommt. Im Übrigen darf auf die Bestimmungen des § 4 des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes verwiesen werden.
7. Jänner 2010
Für die Bundesministerin:
i.V. RUMPLMAYR
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