Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus (Terrorismuspräventionsgesetz 2009) geändert wird Begutachtungsverfahren BMJ-L318.028/0001-II 1/2009

 

Zusammenfassung

 

Wir lehnen die vom Nationalrat vorgeschlagene Ergänzung des Strafgesetzbuchs durch die Paragraphen "278e" und "278f" ab.

 

Diese Änderung des StGB würde legitimes zivilgesellschaftliches Engagement gefährden und eine schlimme Verschärfung der bereits jetzt bestehenden Rechtsunsicherheit durch die Paragraphen 278ff StGB verursachen. Die vorgeschlagene Ergänzung würde angesichts der aktuellen Gesetzesauslegungspraxis die Wahrnehmung der durch Menschenrechte und die österreichische Verfassung geschützten Grundrechte auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit strafbar machen.

 

Statt einer Ausdehnung der Anwendbarkeit der Terror- und Mafia-Gesetzgebung, muß zum Schutz zivilgesellschaftlicher Mitgestaltungsmöglichkeiten im Gegenteil eine Entschärfung erfolgen: Für eine Anwendbarkeit des Paragraphen 278a sollte zumindest zusätzlich die Bereicherungsabsicht zwingend voraussetzt werden. Dies würde völlig legal zivilgesellschaftlich engagierte Personen vor Verfolgung nach Terror- und Mafiagesetzen schützen ohne die Effektivität zur Verfolgung von organisierter Kriminalität zu beeinträchtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christine Shamari

Mag. Dhia Aldin Shamari

Amin Shamari

Ursula Kuchling

Prof. Heimo Kuchling

alle:

Linzerstraße 392

1140 Wien

 

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