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An das Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst – Ballhausplatz 2 1014 Wien |
8010 Graz, Salzamtsgasse 3 DVR 0752916 - UID ATU37001007
Bearbeiterin: Fr. Dampfhofer Bei Antwortschreiben bitte
Amtsstunden und Parteienverkehr: Montag – Freitag 8:00 – 12:30 Uhr
Akteneinsicht bitte nach telefonischer Terminvereinbarung.
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GZ: |
UVS 00.1-9/2010-2 |
BKA-601.999/0001-V/1/2010 |
Graz, 21. September 2018 |
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Ggst.: |
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010; Entwurf - Stellungnahme |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz geändert wird und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010) teilt der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark mit, dass dieser Entwurf ausdrücklich begrüßt wird. Der Entwurf zeigt die konsequente Umsetzung einer 2-gliedrigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, welche äußerst positive Auswirkungen haben wird.
In den Angelegenheiten, welche schon derzeit vom UVS Steiermark im Bereich der Administrativverfahren (zB Betriebsanlagen, Führerscheinangelegenheiten, etc.) vollzogen werden zeigt sich, dass Berufungsverfahren in der Regel in 2 – 3 Monaten abgeschlossen werden und lediglich in etwa 5 % der Fälle beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof eine Anfechtung erfolgt. Die Ablehnungsrate des Verwaltungsgerichtshofes beträgt dabei ca. 90%. Dies zeigt einerseits eine hohe Akzeptanz der Entscheidungen durch die Parteien, andererseits die Güte der Entscheidungen des UVS.
Die Abschaffung der unzähligen Kollegialbehörden gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG wird zu einer erheblichen Kosteneinsparung führen und im Hinblick darauf, dass die Anrufung des Verwaltungs-gerichtshofes möglich ist, auch zu keinerlei Einschränkung eines einheitlichen Vollzuges führen.
Der vorgesehene Termin des geplanten Inkrafttretens ist zwar durchaus ambitioniert, im Hinblick auf die vorhandene Struktur der Unabhängigen Verwaltungssenate durchaus einhaltbar.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark
Der Senatsvorsitzende:
(Dr. Peter Schurl)
(Unterschrift am Original im Akt)
Ergeht weiters an:
1) Das Präsidium des Nationalrates (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at)
2) Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Verfassungsdienst, (fa1f@stmk.gv.at)