GZ: BKA-601.999/0001-V/1/2010
Zum Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz geändert wird und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden ( Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010 )
Grundsätzlich ist die Idee einer mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Sinne der Verfahrensbeschleunigung und eines verstärkten Bürgerservices zu begrüßen.
Es ist jedoch zu bezweifeln, dass bei diesem grundsätzlichen Systemwechsel, weg vom administrativen Instanzenzug, tatsächlich in naher Zukunft ein verstärktes Bürgerservice möglich sein wird.
Die Hemmschwelle von Bürgern/Bürgerinnen, sich ohne Hilfestellung eines rechtlichen Beistandes (Rechtsanwalt) an ein „ Gericht“ zu wenden ist noch immer sehr groß.
Auch wenn das Gesetz eine sehr deutliche Trennung der ordentlichen Gerichtsbarkeit von der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorsieht, ist dem in Frage kommenden Bürger/der Bürgerin, der/die ein Rechtsmittel einlegen will, diese Begrifflichkeit fremd.
Bis jetzt konnte er/sie an die Verwaltungsbehörde, die ihm/ihr begrifflich bekannt war, seine/ihre Beschwerde richten, bzw. sich auch telefonisch Rat und Hilfestellung einholen.
Nunmehr werden wahrscheinlich verstärkt Rechtsanwaltskosten für den Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin anfallen.
Eine Verkürzung der Dauer des Verfahrens kann derzeit bei der neuen Regelung noch nicht gesehen werden, es sei denn, man zweifelt die derzeit bestehende Bürgernähe der administrativen Behörden und die Maxime einer guten Verwaltung an, nämlich u.a.:
Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Raschheit.
Wien, am 8. 4. 2010 Dr. Eveline Zehetmayer
Eleonore Hauer-Róna, Vorsitzende
BUND ÖSTERREICHISCHER FRAUENVEREINE
NATIONAL COUNCIL OF WOMEN – AUSTRIA
A-1090 WIEN, WILHELM EXNERGASSE 34
TELEFON +43-1-319 37 62
FAX +43-1-319 43 28