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Gz ● BKA-920.762/0002-III/1/2010 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Mag Ludmila GEORGIEVA Pers. E-mail ● Ludmila.GEORGIEVA@bka.gv.at Telefon ● +43 1 53115-7111 Ihr Zeichen ● BMeiA-AT.8.19.19/0011-I.A/2010 |
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zH Dr. Philip Bittner Minoritenplatz 8 1014 Wien |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2010 - SanktG) erlassen und das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug (Devisengesetz 2004) geändert werden; Begutachtung
Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zum gegenständlichen Gesetzesentwurf wie folgt Stellung:
Es wird davon ausgegangen, dass eine im Vorblatt unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ nicht näher quantifizierbare Zusatzbelastung im Strafvollzug durch geeignete personalorganisatorische Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz ausgeglichen wird und es zu keiner personellen Ressourcenvermehrung in diesem Ressort kommt. Im Übrigen darf auf die Bestimmungen des § 4 des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes verwiesen werden.
Unter einem ergeht eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates.
16. März 2010
Für die Bundesministerin:
PLEYER
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