GZ: BMUKK-12.950/0001-III/2/2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
seitens des Landesschulrates für Salzburg bestehen keine wesentlichen Einwände zum vorliegenden Begutachtungsverfahren betreffend die Änderung des SchUG-B.
Es darf lediglich angemerkt werden, dass im Gegensatz zu den Pädagogischen Hochschulen und den Tagesschulen keine Aussagen über den Bildungsfortgang der Studierenden an den Schulen für Berufstätige vorgesehen sind. Diese Vorgehensweise ist nicht gänzlich nachvollziehbar bzw. beschreibt eine vermeintliche inkonsistente Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Eva-Maria Engelsberger
Landesschulrat für Salzburg
Leitung der Präsidialabteilung
Mozartplatz 10
5010 Salzburg
Tel: 0662 80 83-2678
e-mail: eva-maria.engelsberger@lsr.salzburg.at