GZ: BMUKK-12.950/0001-III/2/2010

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seitens des Landesschulrates für Salzburg bestehen keine wesentlichen Einwände zum vorliegenden Begutachtungsverfahren betreffend die Änderung des SchUG-B.

 

Es darf lediglich angemerkt werden, dass im Gegensatz zu den Pädagogischen Hochschulen und den Tagesschulen keine Aussagen über den Bildungsfortgang der Studierenden an den Schulen für Berufstätige vorgesehen sind. Diese Vorgehensweise ist nicht gänzlich nachvollziehbar bzw. beschreibt eine vermeintliche inkonsistente Vorgehensweise.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Eva-Maria Engelsberger

Landesschulrat für Salzburg

Leitung der Präsidialabteilung

Mozartplatz 10

5010 Salzburg

Tel: 0662 80 83-2678

e-mail: eva-maria.engelsberger@lsr.salzburg.at