STELLUNGNAHME ZUM
Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird

 

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 2. März 2010, Begutachtungs- und Konsultationsverfahren, „Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das HG 2005 verändert wird“, erlauben wir uns folgende Stellungnahme:

 

Die stärkere Berücksichtigung des Genderaspektes wird absolut notwendig empfunden und als positiver Aspekt begrüßt.

Das Upgrading mit 45 ECTS (9 EC für Bachelorarbeit und 36 zusätzlich, 18 Wochenstunden) von Absolvent/innen auf den BEd innerhalb eines Studienganges ist im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Nachqualifizierung von bereits im Beruf stehenden Lehrer/innen sehr begrüßenswert. Allerdings sollten diesbezüglich die Anrechnung relevanter bereits absolvierter Lehrgänge bzw. laufender Weiterbildungslehrgänge, sofern dies dem Berufsfeld der jeweiligen Lehrbefähigung entspricht, verankert werden. [1]

Die Vergabe von Bachelorgraden je abgeschlossenem Lehramt erscheint im Hinblick der zu erbringenden Leistungen der Absolvent/innen (Bachelorarbeiten) gerecht.

Die Verkürzung der Rektoratsperiode von 5 auf 4 Jahren - offensichtlich im Zuge der Angleichung an das universitäre System - erscheint im Sinne einer kontinuierlichen und nachhaltigen Weiterentwicklung der PHn als problematisch.

Aus den bisherigen Erfahrungen und der kaum machbaren Administrierbarkeit wäre eine Streichung der Studienabschnitte in allen Studiengängen sinnvoll (§ 40 Abs. 3)

Die Ausdehnung der vier-wöchigen Studieneingangsphase (§ 41 Abs. 1)auf die Dauer von einem Jahr ist aus qualitativen Gründen dringend notwendig.

 

Dr. Werner Moriz

Vorsitzender der Studienkommission



[1] Jeder Bachelor-Abschluss zielt auf die Berufsfähigkeit in einem bestimmten Einsatzbereich ab und soll mit einer solchen verbunden sein. Die berufsbegleitenden Ergänzungsstudien bieten als „training-on-the-job“ eine ideale Möglichkeit, bedarfsorientierte und nachhaltige Weiterbildung anzubieten. In diesem Zusammenhang möchten wir insbesondere auf den folgenden Sachverhalt hinweisen:

Der gegebene Bedarf von Funktionsposten in spezifischen sonderpädagogischen Aufgabenfeldern wird zur Zeit in der Organisationsform von Hochschullehrgängen mit einer Workload von 60 ECTS teilweise abgedeckt. Diese können auch bundesweit organisiert sein (vgl. Angebot der Pädagogischen Hochschule Steiermark: HLG Sehbehinderten- und Blindenpädagogik).

Ausgehend vom Vergleich der Workload der Hochschullehrgänge (60 ECTS) mit der geforderten Workload der Nachqualifizierung gem. § 65 (36 ECTS) muss es den Pädagogischen Hochschulen ermöglicht werden, diese vom BMUKK bewilligten und in Zielsetzung und Workload vergleichbaren Ausbildungen für die Zuerkennung eines Bachelors anzuerkennen.

Wir empfehlen das Angebot eines Bachelor-Moduls, das neben begleitenden Lehrveranstaltungen zur Bachelorarbeit die Bachelorarbeit mit 9 ECTS vorsieht und mit der Anerkennung der Workload der Hochschullehrgänge gemeinsam zur Nachqualifizierung des akademischen Grades „Bachelor of Education“ führt.