Eisenstadt, am 22.4.2010
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2344
Dr.in Martina Weinhandl
Zahl: LAD-VD-B114-10019-7-2010
Betr: Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird;
Begutachtung; Stellungnahme
Bezug: BMWFJ-96.115/0046-I/11/2009
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:
Zu Z 20 (§ 13 Abs. 4):
Eine zusätzliche Belastung von Freiwilligenorganisationen durch Einführung einer Eichpflicht für Strahlenmessgeräte wird abgelehnt. Die Burgenländischen Feuerwehren verfügen über 13 Strahlenmessgeräte. Durch eine Eichpflicht würden somit Mehrkosten von ca. 3.900 Euro entstehen. Diese Geräte dienen hauptsächlich einer ersten Gefährdungsabschätzung und werden von der Feuerwehr selbst kalibriert. Sollte für diese Messgeräte eine Eichpflicht eingeführt werden, besteht die Gefahr, dass diese Geräte von den Feuerwehren nicht mehr nachgeordert bzw. keine zusätzlichen Geräte angeschafft werden und die Feuerwehren ihre diesbezügliche Mitarbeit sukzessive einschränken.
Darüber hinausgehend besteht vom Standpunkt der vom ho. Amt zu wahrenden Interessen kein Anlass zur Geltendmachung von Bedenken oder Abänderungswünschen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.
Mit freundlichen Grüßen!
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 22.4.2010
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis
Mit freundlichen Grüßen!
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller