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Wien, am 26. März 2010

Zl. B-945-1/250310/GK

 

Stellungnahme des Österreichischen Gemeindebundes:

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2010)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu den im Betreff genannten Gesetzesnovellen teilt der Österreichische Gemeindebund mit, dass inhaltlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Gemeinden bestehen und somit auch keine Einwände bestehen.

 

Dem Vorblatt ist zu entnehmen, dass die vorgeschlagenen Änderungen nur geringfügige positive Auswirkungen auf das Abgabenaufkommen haben.

 

Das geschätzte Minderaufkommen an Gebühren in Höhe von € 1,742 Mio. betrifft die Gemeinden nicht, da die Stempel- und Rechtsgebühren zum Katalog der ausschließlichen Bundesabgaben gehören.

 

Die BAO-Novelle sieht eine verbindliche Rechtsauskunft für Unternehmen in speziellen Bereichen vor. Diese Auskunftspflicht darf sich jedoch nicht auf ausschließliche Gemeindeabgaben erstrecken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

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