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GZ.: BMI-LR1423/0009-III/1/a/2010
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Wien, am 29. März 2010
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An das
Präsidium des Nationalrates
Parlament 1017 W I E N
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMF Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010) und Verordnungen zum Umsatzsteuergesetz 1994; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.
Beilage
Für die Bundesministerin:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt
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GZ.: BMI-LR1423/0009-III/1/a/2010
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Wien, am 29. März 2010
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An das
Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 W I E N
Zu Zl. BMF-010000/0008-VI/A/2010
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMF Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010) und Verordnungen zum Umsatzsteuergesetz 1994;
Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:
Das Bundesministerium für Inneres verweist auf seine Stellungnahme zum Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 1989, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glückspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, Zahl BMI-LR1423/0007-III/1/a/2010.
Von der FATF wurde im Mutual Evaluation Report bezüglich Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism in Austria vom 26. Juni 2009 Defizite in der österreichischen Rechtslage bei der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorsmusfinanzierung identifiziert, die ua. durch die Novellierung einiger Bundesgesetze beseitigt werden sollen. Die Empfehlungen 26 und 40 und V des FATF-Berichts enthalten die Forderung, eine Zentralstelle (Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt) für den Empfang, die Analyse und Weiterleitung von Verdachtsmeldungen bei Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der meldepflichtigen Institutionen und Berufsgruppen (Banken, Rechtsanwälte usw) außerhalb eines formellen Strafverfahrens zuständig zu machen.
Die dazu erforderlichen Ergänzungen im Bankwesengesetz wurden bei einer interministeriellen Besprechung zwischen Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Inneres am 22.3.2010 thematisiert und in der oben angeführten Stellungnahme im Begutachtungsverfahren angesprochen.
Als Ergänzung dazu wäre dann in den jeweiligen Materien, in denen Meldepflichten an die Geldwäschemeldestelle verankert sind (insbesondere auch im Zollrechtsdurchführungsgesetz) auf das im BWG zu verankernde „Ermittlungsverfahren“ zu verweisen.
Gleichzeitig wird dem Präsidium des Nationalrates eine Ausfertigung dieser Stellungnahme elektronisch übermittelt.
Für die Bundesministerin:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt