Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

     

An das

Bundesministerium für Inneres

Herrengasse 7

1014 Wien

 

E-Mail: bmi-III-1@bmi.gv.at

 

è Fachabteilung 7C

                                                                   

Sicherheitswesen

Bearbeiter: Dr. Harald Hanik
Tel.:  (0316) 877-2072
Fax:   (0316) 877-2123
E-Mail: fa7c@stmk.gv.at

Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen

 

 

GZ:

FA1F-14.00-42/2010-1

Bezug:

BMI-LR1305/0006-III/1/2010

Graz, am 04. Mai 2010

 

Ggst.:

Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz – Novelle 2010);
Ergänzende Stellungnahme des Landes Steiermark.

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem mit do. Schreiben vom 05.03.2010, obige Zahl, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird, wird seitens des Bundeslandes Steiermark mitgeteilt, dass die mit Schreiben vom 15. April 2010 abgegebene Stellungnahme nicht aufrecht erhalten wird und gegen die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Kostenaufteilung keine Bedenken bestehen.


 

Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landesamtsdirektor

 

(Mag. Helmut Hirt)