Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
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An das Bundesministerium für Inneres Herrengasse 7 1014 Wien
E-Mail: bmi-III-1@bmi.gv.at
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Sicherheitswesen Bearbeiter: Dr. Harald Hanik Bei Antwortschreiben bitte |
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GZ: |
FA1F-14.00-42/2010-1 |
Bezug: |
BMI-LR1305/0006-III/1/2010 |
Graz, am 04. Mai 2010 |
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Ggst.: |
Bundesgesetz, mit dem
das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz – Novelle 2010);
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu dem mit do. Schreiben vom 05.03.2010, obige Zahl, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird, wird seitens des Bundeslandes Steiermark mitgeteilt, dass die mit Schreiben vom 15. April 2010 abgegebene Stellungnahme nicht aufrecht erhalten wird und gegen die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Kostenaufteilung keine Bedenken bestehen.
Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.
Für die Steiermärkische Landesregierung
Der Landesamtsdirektor
(Mag. Helmut Hirt)