LANDESSCHULRAT

                      FÜR

NIEDERÖSTERREICH

                                                                                    St. Pölten, am 22. April 2010

 

 

I-1148/19-2010

 

 

 

Betrifft:     Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird;

              Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

 

 

STELLUNGNAHME

zum Entwurf eines Bundesgesetzes,

mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird

 

 

Zu § 8 Abs. 1:

Die geplante Änderung in § 8 Abs. 1 BRPG wird abgelehnt.

 

Es dürfen nach derzeitiger Rechtslage Personen, die „über eine facheinschlägige, zum Unterricht nach den Anforderungen einer berufsbildenden höheren Schule befähigende Qualifikation verfügen“, an solchen Lehrgängen unterrichten und prüfen.

 

Die geplante Änderung zielt ausschließlich darauf ab, künftig auch Personen als Lehrende und PrüferInnen einzusetzen, die die Anforderungen zum Unterrichten an einer berufsbildenden höheren Schule NICHT erfüllen. Die geplante Änderung bedeutet daher einen eklatanten Qualitätsverlust für die Berufsreifeprüfung.

 

Der Landesschulrat für Niederösterreich bedauert, dass in dieser Novelle die Einbindung der Berufsreifeprüfung in die Reifeprüfung NEU verabsäumt wird. Der Landesschulrat für Niederösterreich gibt zu bedenken, dass eine unter der Prämisse der Qualitätssicherung geplante Reifeprüfungsreform nur dann Sinn ergibt, wenn tatsächlich ALLE abschließenden Prüfungen, die den Zugang zu einem Universitäts- bzw. (Fach)Hochschulstudium ermöglichen, einbezogen werden.

 

 

 

Der Amtsführende Präsident

H e l m

Hofrat