REPUBLIK ÖSTERREICH

Landesgericht Klagenfurt

 

1 Jv   28/10g-02

1 Jv 1647/10w-02

 

 

 

 

Der Begutachtungssenat (Senat gemäß § 36 GOG) des Landesgerichtes Klagenfurt gibt zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden, nachstehende

Stellungnahme

ab:

                Die Zielsetzung des zu begutachtenden Gesetzesentwurfes ist die Erzielung höherer Transparenz für den Finanzplatz Österreich. Die Verschärfung der Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte und Notare, zu der nicht näher Stellung bezogen wird, dient ebenso dieser Intention wie die Anpassung der §§ 165 StGB und 116 StPO.

             Nunmehr soll auch die Eigengeldwäscherei strafbar sein. Sowohl dieser Umstand als auch die Erweiterung des Vortatenkatalogs in § 165 Abs 1 StGB, wonach in Hinkunft alle Vermögensdelikte, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, darunter fallen, lässt erwarten, dass die Verurteilungsquote zunehmen wird.


 

             Die Vereinfachung der Voraussetzungen für die Erwirkung von Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte (§ 116 StPO) ist durchaus zu begrüßen. Bisher war es, wie die Erläuterungen zutreffend darstellen, tatsächlich schwierig, den Zusammenhang zwischen einer Geschäftsverbindung mit einer Bank und der Straftat einer bestimmten Person nachzuweisen. Dass die vom Bankinstitut herauszugebenden Unterlagen nicht mehr exakt zu bezeichnen, sondern nur zu umschreiben sind (§ 116 Abs 4 Z 3 StPO), stellt keine Neuerung dar, sondern wurde schon bisher so gehandhabt.

             Da in Hinkunft Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte auch bei Vorsatztaten, die in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallen, zulässig sind, ist auch in diesem Konnex von einem Mehraufwand für die Justiz auszugehen.

             Sollte für das erforderliche Personal Sorge getragen werden, ist der Gesetzesentwurf durchaus zu begrüßen.

 

Begutachtungssenat des

Landesgerichtes Klagenfurt

am 22.04.2010

Der Vorsitzende:

Dr. Joham