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Gz ● BKA-920.758/0019-III/1/2010 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Mag Ludmila GEORGIEVA Pers. E-mail ● Ludmila.GEORGIEVA@bka.gv.at Telefon ● +43 1 53115-7111 Ihr Zeichen ● BMLFUW-UW.2.1.6/0031-VI/2/2010 |
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Stubenbastei 5 1010 Wien |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Begutachtung AWG Novelle 2010
Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zum gegenständlichen Entwurf wie folgt Stellung:
Es wird davon ausgegangen, dass ein allfälliger Personal(mehr)bedarf (sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht) durch entsprechende personal-/organisatorische Maßnahmen innerhalb des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ausgeglichen wird und damit keine Auswirkungen auf den Personalplan verbunden sind. Im Übrigen darf auf die Bestimmungen des § 4 des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes verwiesen werden.
Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrates zur Kenntnis gebracht.
5. Mai 2010
Für die Bundesministerin:
PLEYER
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