Gz BKA-920.758/0019-III/1/2010

Abteilungsmail iii1@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Mag Ludmila GEORGIEVA

Pers. E-mail Ludmila.GEORGIEVA@bka.gv.at

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Ihr Zeichen BMLFUW-UW.2.1.6/0031-VI/2/2010

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Stubenbastei 5

1010 Wien

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Begutachtung AWG Novelle 2010

 

 

Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zum gegenständlichen Entwurf wie folgt Stellung:

 

Es wird davon ausgegangen, dass ein allfälliger Personal(mehr)bedarf (sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht) durch entsprechende personal-/organisatorische Maßnahmen innerhalb des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ausgeglichen wird und damit keine Auswirkungen auf den Personalplan verbunden sind. Im Übrigen darf auf die Bestimmungen des § 4 des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes verwiesen werden.

 

Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrates zur Kenntnis gebracht.

 

 

 

5. Mai 2010

Für die Bundesministerin:

PLEYER

 

 

 

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