Sehr geehrte Damen und Herren !
Bezugnehmend auf Ihr Ersuchen vom 7. Mai 2010, Präs. II-1164/107, wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Tiroler Patientenvertretung begrüßt die Linie des vorgeschlagenen Entwurfes. Gegen die geplanten Vorhaben bestehen grundsätzlich keine Einwände. Die durch das gegenständliche Gesetz angestrebte Neufassung des bisherigen § 11a Abs. 2 Z 4 VersVG im neu eingefügten § 11b VersVG sollen die bisher zu weit gefassten Begriffe „Diagnose“ und „Art der Behandlung“ genauer determiniert werden. Dass mit dem Entwurf Inhalt und Umfang dieser personenbezogener Gesundheitsdaten in § 11b Abs 2 Z 1-3 VersVG spezifiziert werden, wird grundsätzlich positiv bewertet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden durch die erforderliche Zustimmung der betroffenen Person iSd § 9 Z 6 DSG nicht verletzt.
Gegen den Entwurf besteht aus der Sicht der von uns zu vertretenen Interessen kein Einwand.
Mit freundlichen Grüßen!
Mag. Birger Rudisch
Tiroler Patientenvertretung