Sehr geehrte Frau Bundesminister.

 

Das neue ZAMG Gesetz ist eine Folge von zahlreichen Versuchen, das Problem der staatlichen Wetterdienste zu lösen. Österreich leistet sich gleich 3 staatlich geförderter Wetterdienste (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG), Austrocontrol-Flugwetterdienst, Militärwetterdienst), die vom Steuerzahler subventioniert werden. Alle Versuche der Vergangenheit, diese Wetterdienste zusammenzulegen, scheiterten am Bürokratismus (3 verschiedene Ministerien) bzw. an den unterschiedlichen Interessen dieser Wetterdienste (u. a. unterschiedliche Lohnschemas,.....). Faktum ist, dass 2 dieser drei staatlich geförderten Wetterdienste am privaten Wettermarkt teilnehmen und diesen dominieren. Deshalb haben wir es derzeit mit einer Art staatlich gefördertem "Oligopol" zu tun.

 

Die derzeitige und die zukünftig geplante Rolle der staatlichen Wetterdienste (u.a. ZAMG) stellt eine massive Behinderung von Unternehmen der Privatwirtschaft im Bereich der meteorologischen Dienstleistungen dar und verhindert seit Jahren die Entwicklung eines deregulierten Marktes.

 

Natürlich läuft das offiziell so, dass die staatlichen Unternehmen teilrechtsfähige Tochterunternehmen und somit privatwirtschaftlichen Charakter besitzen. Nach unserer Einschätzung haben die staatlichen bzw. staatsnahen Wetterdienste  sicher mehr als 75 % (wenn nicht gar 90 %) Marktanteil am österreichischen Wettermarkt.

Es gibt nur einen größeren privatwirtschaftlich geführten Wetterdienst in Österreich in Wien und eine handvoll Unternehmen in der Größe des unseren (1-4 Mitarbeiter).

 

Das neue ZAMG-Gesetz soll nun dazu dienen, "die Autonomie" der ZAMG zu stärken.

 

Wir befürchten, dass es mit diesem Gesetz der ZAMG noch weiter ermöglicht wird, sich am privaten Wettermarkt zu etablieren!

 

Beispiel Deutschland:

In Deutschland ist dieser Versuch im DWD-Gesetz im Jahr 2002 auf Initiative der privaten Wetterdienstleister gescheitert. Der Deutsche Wetterdienst musste sich aus den Aktivitäten am Wettermarkt weitgehend zurückziehen, da dies durch die direkte oder indirekte staatliche Förderung marktverzerrend und ungerecht gewirkt hätte. In Deutschland gibt es 20-30 privatwirtschaftlich geführte Wetterdienste, der staatliche Wetterdienst (Deutscher Wetterdienst, DWD) darf keine Aktivitäten am freien Wettermarkt unternehmen.

 

Die damaligen Argumente sind ähnlich dem ZAMG-Fall, in Stichworten:

- Die derzeitige und die zukünftig geplante Rolle der staatlichen Wetterdienste (u.a. ZAMG) stellt eine massive Behinderung von Unternehmen der Privatwirtschaft im Bereich der meteorologischen Dienstleistungen dar und verhindert seit Jahren die Entwicklung eines deregulierten Marktes.

- Der kommerzielle Bereich der ZAMG kann auf sämtliche Daten und Produkte, die die ZAMG als staatlicher Wetterdienst verfasst, ungehindert zugreifen. Die Kostenwahrheit in der Buchführung dazu sollte überprüft werden

- Die privaten Wetterdienste müssen diese Produkte zu weitaus schlechteren Konditionen erwerben.

- Damit sich marktwirtschaftiche Strukturen am Markt entwickeln können, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert werden, das ist schon richtig. Dabei sollte es aber nicht um "Stärkung der Autonomie" der staatlichen Dienste, sondern um die Beschränkung auf die Aufgaben im öffentlichen Interesse (Datenerhebung, Modellrechungen, Messnetzbetreuung, Forschungaufträge,..) gehen, also im wesentlichen um "hoheitliche Aufgaben".

- zur Erfüllung diese "hoheitlichen" Aufgaben sollte die seit mehr als 10 Jahren bestehende Idee der Zusammenlegung der 3 staatlichen Wetterdienste noch einmal angedacht werdne

 

Zusatz:

Anfrage der Europäischen Kommission:

Zur Jahreswende wurde von der Europäischen Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, die sich damit befasst, ob die österreichischen staatlichen Wetterdienste Verstöße wie Ausschließlichkeitsvereinbarungen  zwischen öffentlichen und Marktteilnehmen (gemeint sind auch "teilrechtsfähige" Marktteilnehmer) gewähren. Das Ergebnis diese Studie sollte vor der Einführung des Gesetzes abgewartet bzw. nachgefragt werden.

 

Wir möchten weiters noch anführen, das eine Ausschließlichkeit für Forschungsvergaben an die staatlichen Wetterdienste (wie schon derzeit) verhindert/eingestellt werden soll genauso wie eine Darstellung von Gratisprodukten von Wetterinformationen auf den WebSeiten der staatlichen Wetterdienste, für die private Wetterdienstleister bezahlen müssen.

 

Wir bitten um Bestätigung des Erhalts unserer Stellungnahme, und nicht um Zurückweisung im Falle einiger sicher zu prognostizierender Gegenargumente und stehen für weitere Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

BLUE SKY Wetteranalysen

 

Mag. Wolfgang Traunmüller

Gesellschafter, Meteorologe

 

 

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