Bundesministerium für

Gesundheit

 

birgit.toth@bmg.gv.at

Wien, 7. Sepember 2010

ZVR-Zahl: 975476156

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
              das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz
              und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
              (2. Sozialversicherungs- Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010)
              GZ: BMG-96100/0014-II/A/6/2010                                                                                     

 

 

 

Gegen den vorliegenden Entwurf bestehen seitens des Österreichischen Landarbeiterkammertages grundsätzlich keine Einwände, doch wird angeregt – wie in den Stellungnahmen zur Neubestellung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger zum 1.1.2011, Stichtagserhebung zum 31.7.2009; Erhebungsergebnisse Anhörungsverfahren nach § 421 Abs. 5 ASVG und Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Neubildung der Verwaltungskörper Funktionsperiode 2011 bis 2015 angeführt (siehe Beilagen) – in den Entwurf eine Minderheitenregelung für die Neubestellung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger aufzunehmen.

 

Da offensichtlich Minderheitengruppen nicht die Möglichkeit haben, ihre Anliegen mit Sitz- und Stimmrecht in der Generalversammlung der PV und AUVA wirkungsvoll zu vertreten, obwohl es sich dabei oft um besonders schwere- und unfallträchtige Tätigkeiten handelt, fordert der Österreichische Landarbeiterkammertag jedenfalls die Schaffung von Minderheitsmandaten für alle gesetzlichen Interessenvertretungen, die mehr als 10.000 Personen vertreten. Es ist nicht einzusehen, dass kleinen Arbeitnehmergruppen, die oft sehr spezifische Anliegen haben, Sitz- und Stimmrecht in den Verwaltungskörpern verwehrt wird

 

                        Der Vorsitzende:                                                          Der Generalsekretär:

 

Präsident Ing. Christian Mandl e.h.                                       Mag. Walter Medosch e.h.

 

 

 

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