An das

Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie

Stubenring 1

1010 Wien

 

 

Per E-Mail:     st3@bmvit.gv.at

                        begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

 

Wien, am 14. September 2010

Zl. B,K-743/130910/HA

GZ: BMVIT-324.100/0004-II/ST3/2010

GZ: BMVIT-324.100/0005-II/ST3/2010

 

 

Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstraßengesetz

 1971 (BStG 1971) geändert wird;

Entwurf einer VO über ein Sicherheitsmanagement für die

Straßenverkehrsinfrastruktur

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführten Regelungsentwürfen inhaltlich keine Stellungnahme abgegeben wird, da durch diese Vorhaben kommunale Interessen unmittelbar nicht berührt werden.

Wir erlauben uns aber vorsorglich darauf hinzuweisen, dass allfällig im Raum stehende Überlegungen, wonach die im Gesetzes- und im Verordnungsentwurf konkretisierten Maßnahmen auch auf Landes- oder gar Gemeindestraßen ausgedehnt werden sollen, entschieden abgelehnt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

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