An das
Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
Stubenring 1
1010 Wien
Per E-Mail: st3@bmvit.gv.at
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Wien, am 14. September 2010
Zl. B,K-743/130910/HA
GZ: BMVIT-324.100/0004-II/ST3/2010
GZ: BMVIT-324.100/0005-II/ST3/2010
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstraßengesetz
1971 (BStG 1971) geändert wird;
Entwurf einer VO über ein Sicherheitsmanagement für die
Straßenverkehrsinfrastruktur
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführten Regelungsentwürfen inhaltlich keine Stellungnahme abgegeben wird, da durch diese Vorhaben kommunale Interessen unmittelbar nicht berührt werden.
Wir erlauben uns aber vorsorglich darauf hinzuweisen, dass allfällig im Raum stehende Überlegungen, wonach die im Gesetzes- und im Verordnungsentwurf konkretisierten Maßnahmen auch auf Landes- oder gar Gemeindestraßen ausgedehnt werden sollen, entschieden abgelehnt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
|
|
Hink e.h. |
Mödlhammer e.h.
|
Dr. Robert Hink |
Bgm. Helmut Mödlhammer |
Ergeht zK an:
Alle Landesverbände
Die Mitglieder des Präsidiums
Büro Brüssel