Gz BKA-920.754/0010-III/1/2010

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bearbeiter Herr Mag Stanislav HORVAT

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Ihr Zeichen BMVIT-324.100/0004-II/ST3/2010

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Stubenring 1

1011 Wien

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971) geändert wird, Aussendung zur Begutachtung

 

 

Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zum gegenständlichen Entwurf wie folgt Stellung:

 

Es wird davon ausgegangen, dass der in den Erläuterungen, Allgemeiner Teil, unter dem Punkt „Auswirkungen auf den Stellenplan des Bundes“ definierte Personalbedarf von 0,56 Planstellen der Entlohnungsgruppe v1 durch geeignete personalorganisatorische Maßnahmen innerhalb des Ressorts ausgeglichen wird und es zu keiner personellen Ressourcenvermehrung kommt. Im Übrigen darf auf die Bestimmungen des § 4 des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes verwiesen werden.

 

Da der gesamte durch die Umsetzung der Richtlinie 2008/96/EG verursachte Mehraufwand – der besseren Übersicht wegen – in die Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf aufgenommen wurde – der Mehraufwand, der dem BMVIT im Zusammenhang mit den Auditberichten, Straßenverkehrssicherheitsanalysen, Berichten über Lokalaugenscheine und über vertiefte Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen entsteht, sich aber erst aus dem Entwurf der entsprechenden Durchführungsverordnung ergibt – wird von einer gesonderten Stellungnahme zum gleichzeitig in Begutachtung versandten Entwurf der entsprechenden Durchführungsverordnung (Verordnung über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur) abgesehen.

 

 

Unter einem ergeht eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates.

2. September 2010

Für die Bundesministerin:

HORVAT

 

 

 

Elektronisch gefertigt