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Betrifft: GZ: BMF-010000/0029-VI/A/2010

              Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank

              (Transparentdatenbankgesetz – TDBG)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu o.g. Entwurf übermittelt der KOBV Österreich nachstehende Stellungnahme:

 

Allgemeines:

Gegen den Entwurf bestehen grundsätzlich datenschutzrechtliche Bedenken. Die Sicherheit der gespeicherten Daten erscheint in keiner Weise gewährleistet. Es wird daher jedenfalls gefordert, entsprechende Regelungen zu schaffen, die allfällige missbräuchliche Verwendungen von vornherein hintanhalten und dem Grundrecht auf Datenschutz entsprechen.

 

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Ad §§ 8 und 9:

Sozialversicherungsleistungen sowie Ruhe- und Versorgungsbezüge werden zwar als eigene Kategorie von Leistungen ausgewiesen, es erscheint jedoch in keiner Weise sachlich gerechtfertigt, sie überhaupt in die Transparenzdatenbank aufzunehmen. Tatsächlich handelt es sich dabei um Leistungen, die auf Beiträgen basieren und wird durch die Aufnahme in das TDBG der unrichtige Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um Versorgungsleistungen aus öffentlichen Mitteln handelt.

Die Aufnahme dieser Leistungen bzw. Bezüge in die Transparenzdatenbank wird daher ausdrücklich abgelehnt.

 

Ad § 20:

Diese Regelung gewährleistet für den Betroffenen keinen Anspruch auf Richtigstellung  seiner Daten und widerspricht somit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Gefordert wird daher, entsprechende Ansprüche der Betroffenen in den Gesetzestext aufzunehmen.

 

Der KOBV Österreich ersucht um Berücksichtigung seiner Stellungnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

f.d.

Der Präsident:                        Die Generalsekretärin:

Mag. M. Svoboda eh            Dr. Regina Baumgartl eh

 

 

KOBV Österreich

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