BM für Finanzen
Abteilung VI/1
GL Mag. Bernadette M. Gierlinger
per Mail:
bernadette.gierlinger@bmg.gv.at
barbara.prammer@parlament.gv.at
Wien, 1. Oktober 2010
GZ.BMF-010000/0029-VI/A/2010
Stellungnahme zum Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank
Sehr geehrte Frau Mag. Gierlinger,
der Katholische Familienverband Österreichs nimmt wie folgt Stellung zum Gesetzesentwurf:
Es ist anerkennenswert, das im Entwurf tendenziell und teilweise Pensionen und Familienbeihilfe als zwei Maßnahmen ein und derselben Medaille angesehen werden, nämlich die Vorsorge für die noch nicht und nicht mehr erwerbstätigen Menschen in einer hochindividualisierten Gesellschaft. Allerdings ist dieses Prinzip nicht konsequent durchgehalten, z.B. fehlt bei der Sozialversicherung der beachtliche Zuschuss des Bundes. Darauf weiter unten im Detail. Ein gemeinsamer Oberbegriff: Generationenvorsorge oder ähnlich, wäre sachlich, politisch und zur Bewusstseinsbildung angebracht.
Die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld wären ähnlich wie bei den Pensionen als umlagenfinanziert zu bezeichnen - § 9 (3).
Transfers aus den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) gehen an die Krankenkassen und Pensionsversicherungsanstalten. Weiteres leistet der FLAF Zahlungen an Kindergärten, Verkehrsunternehmen und Verlage – in unterschiedlicher Trägerschaft. Da die Gelder des FLAF als Geldtransfer für Kinder vorgesehen sind, können die daraus mitfinanzierten Angebote im Kinderbetreuungsbereich oder Bildungsbereich nicht als kostenlose Sachleistung angesehen werden.
Wenn schon ein solches Informationssystem erarbeitet wird, sollte nicht nur auf der Verteilungsseite Daten gesammelt werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Schau müsste
auch die Einnahmenseite beachtet werden, insbesondere bezüglich SV- und Dienstgeberbeiträge. Dies würde die Bewusstseinbildung über die Finanzierung der sozialen Systeme wesentlich fördern.
Im Abschnitt 2,
Begriffbestimmungen: Sozialversicherungsleistungen, Familienbeihilfe und das
Kinderbetreuungsgeld sind unter dem Begriff Generationenvorsorge
zusammenzufassen.
Alternativ: Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld als eigenen § einführen,
nämlich § 9, neu, und der bisherige § 9 wird zum § 10 usw.
Leistungsempfänger, § 6 (2): „... Leistungsempfänger. Ausgenommen davon sind Leistungen aus dem FLAF. ...“
Transferzahlungen, §12,
(2) Zi. 2 Familienbeihilfe und Zi. 8 Kinderbetreuungsgeld sind als eigener § zu behandeln, analog zu Sozialversicherungsleistung
Darin ist auf die Umlagenfinanzierung hinzuweisen
Hier fehlt der Bundeszuschuss zur Pensionsversicherung, der in Höhe über jener des Gesamtvolumens des FLAF liegt. Z. B. Abs (2) Zi 1, Zuschüsse des Bundes zu den Pensionskassen, danach wird bisherige Zi. 1 zu Zi. 2 usw.
In einer weiteren Zi. sind anzuführen: Transferleistungen an die Krankenkassen, Pensionsversicherungsanstalten, Gebietskörperschaften etc. aus dem FLAF.
Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Für den Katholischen Familienverband
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Prof. Cr. Clemens Steindl Mag. Christina Luef
Präsident Generalsekretärin