Textfeld: Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
Ballhausplatz 2
1014 Wien

v@bka.gv.at

Eisenstadt, am 19.01.2009

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2344

MMag. Gerald Kögl

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B242-10184-8-2008

Betr: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (BVergG Novelle 2008), Begutachtung; Stellungnahme    

 

Bezug:   BKA-600.883/0044-V/8/2008       

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (BVergG Novelle 2008),            erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung mitzuteilen, dass vom Standpunkt der vom ho. Amt zu wahrenden Interessen kein grundsätzlicher Anlass zur Geltendmachung von Bedenken besteht.

 

Zu Pkt. 23 des Entwurfs (§ 83; Subvergabe) wird jedoch angemerkt, dass die geplante Neuregelung hinsichtlich kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU), die sich zu Bietergemeinschaften zusammengeschlossen haben, sowie hinsichtlich möglicher Qualitätsprobleme bei der verpflichteten Weitergabe von Teilleistungen an Subunternehmer kritisch gesehen wird; ebenso ein etwaiger Entfall der Mitteilungspflicht nach § 106 Abs. 6 BVergG 2006.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 19.01.2009

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller