BUNDESMINISTERIUM
FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
VÖLKERRECHTSBÜRO
A-1014 Wien, Minoritenplatz 8
Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-DW
e-mail: abti2@bmeia.gv.at
GZ: |
BMeiA-AT.8.15.02/0246-I.A/2010 |
Datum: |
28. Oktober 2010 |
Seiten: |
2 |
An: |
team.z@bmj.gv.at |
Kopie: |
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at |
Von: |
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SB: |
Mag. Hashemi-Gerdehi, Mag. Csörsz |
DW: |
3992 |
BETREFF: Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union (EU-MediatG) sowie über Änderungen der Zivilprozessordnung; Stellungnahme des BMeiA
zu da. GZ. BMJ-Z11.109/0001-I 8/2010
vom 29. September 2010
Das BMeiA nimmt zum oz. Entwurf wie folgt Stellung:
Der guten Ordnung wird darauf hingewiesen, dass es sich seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon nicht mehr um die Europäische Gemeinschaft bzw. Gemeinschaftsrecht, sondern um die Europäische Union bzw. Unionsrecht handelt. Diese Begriffe sollten daher sowohl im Entwurf als auch in den Erläuterungen (z. B. in Punkt III des Allgemeinen Teils der Erläuterungen bzw. im Besonderen Teil der Erläuterungen) einheitlich verwendet werden.
Weiters wird auf die Zitierregeln des BKA-VD in dessen Handbuch der Rechtssetzungstechnik (EU-Addendum) hingewiesen, wonach „gemeinschaftsrechtliche [nunmehr: unionsrechtliche] Normen in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift bei einmaliger Zitierung mit ihrem – verkürzten – Titel und einer Fundstellenangabe zu zitieren“ sind (Vgl. Rn. 53 des EU-Addendums). Im ggst. Entwurf sollte die korrekte Zitierweise der Fundstelle (z. B. jene in § 6 des Gesetzesentwurfs) wie folgt lauten:
„… ABl. Nr. L 136 vom 24.05.2008, S. 3“
Für den Bundesminister:
Schusterschitz m.p.