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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
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MD-VD - 1111/10 Wien, 5. November 2010
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMJ-Z11.109/0001-I 8/2010
An das
Bundesministerium für Justiz
Zu dem mit Schreiben vom 29. September 2010 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Zu Art. I § 3 des Entwurfes:
Es wird aus Rechtssicherheitsgründen ersucht, zumindest in den Erläuterungen darzulegen, was unter der Wortfolge „in die Durchführung der Mediation eingebundenen Personen“ zu verstehen ist. In den Mediationsprozess eingebunden wären nämlich im Falle einer extensiven Auslegung dieser Begrifflichkeit auch solche Personen, welche in diesem Verfahren etwa zur Sachverhaltsfeststellung beigetragen haben oder sonst wie (etwa durch Zugrundelegung früherer Aussagen solcher Personen im Mediationsprozess) „eingebunden“ waren. Ein Entschlagungsrecht derartiger Beteiligter würde jedoch eine spätere Klagsführung und damit einhergehend ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren im Zivilprozess wesentlich erschweren oder gar verunmöglichen. Es wird daher vorgeschlagen, den erwähnten Personenkreis auf unmittelbar in den Mediationsprozess eingebundene Personen (etwa Schriftführer) zu beschränken oder - soweit dies mit Art. 7 der Mediationsrichtlinie vereinbar ist - die gegenständliche Wendung vollständig (vgl. etwa § 320 ZPO oder § 49 Abs. 2 AVG) aus dem Vorschlag zu entfernen.
Zu Art. I § 4 des Entwurfes:
Es wird aus Rechtssicherheitsgründen angeregt, den Beginn bzw. den Zeitpunkt der Fortsetzung der Mediation sowie deren Beendigung im Hinblick auf die normierte Hemmung der Verjährung eindeutig im Gesetz zu definieren, um allfällige Unklarheiten bei der Berechnung des Laufes von Verjährungsfristen hintan zu halten. Die in § 2 Abs. 1 des Entwurfes vorgenommene Legaldefinition des Begriffes „Mediation“ reicht hierfür nicht aus.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Jürgen Fischer Mag. Andrea Mader
Senatsrätin
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MDZ
(zu MDZ - 2407/2010 Hej)
5. MA 11
6. MA 22
7. Kinder- und Jugendanwaltschaft
8. KAV
(zu GED - M/16.714/2010)
9. Wiener Umweltanwaltschaft