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GZ.: BMI-LR1430/0023-III/1/a/2010
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Wien, am 05. November 2010
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An das
Präsidium des Nationalrates
Parlament 1017 W I E N
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMWFJ Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.
Beilage
Für die Bundesministerin:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt
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GZ.: BMI-LR1430/0023-III/1/a/2010
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Wien, am 05. November 2010
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An das
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
per e-mail
Zu Zl. BMWFJ-551.100/0063-IV/1/2010
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMWFJ Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:
Zu Art 1 - § 89 Abs. 2
Das BM.I geht davon aus, dass eine Strafkompetenz der Bundespolizeidirektionen aufgrund der vorliegenden Textfassung nicht gegeben ist.
Um Unklarheiten zu verweiden sollte die Formulierung „…von der gemäß § 26 VStG zuständigen Behörde…“ durch die Formulierung „…von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde…“ ersetzt werden.
Für die Bundesministerin:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt