Gz BKA-F147.310/0001-II/3/2009

Abteilungsmail ii3@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Mag. Sandra ULRICH

Pers. E-mail Sandra.ULRICH@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/7535

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Parlament

Dr. Karl-Renner-Ring 3

1017 Wien

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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Bio-Durchführungsgesetz - Stellungnahme der Abt. II/3;

 

 

Die Sektion II des Bundeskanzleramtes darf Ihnen die Stellungnahme zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf übermitteln.

 

 

Beilage: 1

 

 

5. Februar 2009

Für die Bundesministerin:

LÖSCHER-WENINGER

 

 

 

Elektronisch gefertigt


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gz BKA-F147.310/0001-II/3/2009

Abteilungsmail ii3@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Mag. Sandra ULRICH

Pers. E-mail Sandra.ULRICH@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/7535

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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

  

Radetzkystraße 2

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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Bio-Durchführungsgesetz - Stellungnahme der Abt. II/3;

 

 

Seitens der Sektion II des Bundeskanzleramtes wird zu obigem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben:

                                                                                                                      

Im vorliegenden Entwurf (Erläuterungen) wurde die sprachliche Gleichbehandlung nicht durchgehend angewandt und es sind vor allem folgende Formulierungen zu beanstanden:

 

- Landeshauptmann (es gibt auch die Bezeichnung Landeshauptfrau)

- der Unternehmer

- der Vertreter

- der Vorsitzende

- der Experte

- der Stellvertreter

- der Erzeuger

- der Verbraucher

- der Sachverständige

 

 

Im Sinne der Legistischen Richtlinien – Punkt 10 – Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann- hsg. vom Bundeskanzleramt, im Sinne des Regierungsprogramms für die XXII. Gesetzgebungsperiode und des Ministervortrages vom 2. Mai 2001 zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“ sind personenbezogene Ausdrücke so zu wählen, dass Frauen und Männer gleichermaßen bezeichnet sind.

 

Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:

 

Die Sprache als wichtiges Ausdrucksmittel soll vermeiden, dass die Vermutung nahe gelegt werden kann, dass es in diesem Bereich keine Frauen gibt oder geben soll oder sie zumindest nicht sichtbar gemacht werden sollen.

 

Es darf ersucht werden, eine geschlechtergerechte Sprache einzusetzen.

 

 

Diese Stellungnahme wird auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

 

 

Für die Bundesministerin:

 

 

 

Elektronisch gefertigt