Amt der Tiroler Landesregierung

 

 

Verfassungsdienst

 


Dr. Anton Gstöttner

 

|||

 

 

An das

Bundesministerium für

Gesundheit, Familie und Jugend

Radetzkystraße 2

1031 Wien

 

 

Telefon 0512/508-2200

Fax 0512/508-2205

 verfassungsdienst@tirol.gv.at

 

DVR:0059463

 

 

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bio-Durchführungsgesetz erlassen und das Lebens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie das Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetz geändert werden; Stellungnahme

Geschäftszahl

Innsbruck,

Präs.II-1629/4
24.02.2009

 

 

 Zu GZ BMGFJ-75100/0051-IV/B/7/2008 vom 20.01.2009

 

Zum oben angeführten Gesetzentwurf wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Zunächst ist festzuhalten, dass aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 bestimmte Aufgaben, insbe­sondere die Genehmigung von Ausnahmen von den Produktionsvorschriften, nicht an die Kontrollstellen übertragen werden dürfen. Vom Landeshauptmann müssen daher künftig Aufgaben besorgt werden, die bisher von den Kontrollstellen wahrgenommen wurden, was zu einem Mehraufwand für die Länder führt. Dieser kann jedoch derzeit nicht näher abgeschätzt werden.

 

Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen:

 

Zu § 13:

Die Mitwirkungspflicht der Kontrollstellen sollte im Abs. 1 dahingehend erweitert werden, dass diese An­träge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Unternehmern an den Landeshauptmann weiterleiten und gleichzeitig eine Bewertung des Unternehmens abgeben. Die Kontrollstellen verfügen nämlich über die entsprechenden Informationen über die Unternehmen.
Im Abs. 2 sollte klargestellt werden, ob auch im Fall der Feststellung einer Unregelmäßigkeit das vorge­sehene Beschwerderegime gelten soll.

 


Zu § 25:

Die Strafbestimmungen sollten hinsichtlich eines jeden Tatbestandes genau geprüft werden. So ist etwa hinsichtlich der §§ 4 Abs. 1 und 14 ein Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmungen nicht vorstellbar.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates über­mittelt.

 

 

 Für die Landesregierung:

 

Dr. Liener
Landesamtsdirektor