Bundesministerium für

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

E-Mail: post@bmask.gv.at

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-

 19.11.2010

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2290

 

 

Herr Mag. Feichtenschlager

 

BETREFF

Budgetbegleitgesetz 2011 – 2014 – Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und das Bundesbahngesetz geändert werden; Stellungnahme

Bezug: Zl BMASK-40101/0017-IV/2010

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

A. Zu den im Artikel X4 geplanten Änderungen des Bundespflegegeldgesetzes gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

 

1. Zu den finanziellen Auswirkungen:

Entgegen dem Schweigen der in den Erläuterungen enthaltenen Darstellung der finanziellen Auswirkungen der geplanten Änderung der Zugangskriterien zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 auf die Länder ist zu betonen, dass den durch diese Maßnahmen bedingten Minderaufwendungen im Bereich des Pflegegeldes kostenerhöhende Auswirkungen in anderen Bereichen (Soziale Dienste, Behindertenhilfe oder im Seniorenbereich) gegenüber stehen.

 

2. Zu einzelnen Bestimmungen:

Zu § 5:

Die in den Erläuterungen enthaltene Aussage, wonach in der Pflegegeldstufe 6 vermehrt professionelle Dienste in Anspruch genommen werden, kann nicht bestätigt werden: Dem Österreichischen Pflegevorsorgebericht 2008 folgend haben etwa im Dezember 2008 weniger als 7 % aller Personen im Land Salzburg, die Pflegegeld der Stufe 6 bezogen haben, professionelle Dienste der Haushaltshilfe und der Hauskrankenpflege in Anspruch genommen.

Zur geplanten Erhöhung des Pflegegeldes in der Pflegegeldstufe 6 ist darauf hinzuweisen, dass das Pflegegeld bereits durch die im BGBl I unter Nr 128/2008 kundgemachten Änderungen des Bundespflegegeldgesetzes erhöht wurde, vor allem um der besonders aufwändigen Betreuung der Pflegebedürftigen in den Stufen 6 und 7 Rechnung zu tragen.

Zu § 33:

Die Erfassung von zusätzlichen Daten in der Bundespflegegeld-Datenbank ist lediglich dann zielführend, wenn diese Datenbank regelmäßig von den Entscheidungsträgern im

Sinn der Empfehlung des Rechnungshofes zum Prüfbericht 2008 bedient wird.

 

B. Gegen die in den Artikeln X5 und X6 geplanten Änderungen bestehen keine Einwände.

 

 

Diese Stellungnahme wird der Verbindungsstelle der Bundesländer, den anderen Ämtern der Landesregierungen, dem Präsidium des Nationalrates und dem Präsidium des Bundesrates ue zur Verfügung gestellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

Dr. Heinrich Christian Marckhgott

Landesamtsdirektor

 

 

Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.       E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.     E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

11.     E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.     E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.     E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at


14.     E-Mail an: Abteilung 3 zu do Zl 20305-5/5089/409-2010

 

zur gefl Kenntnis.