Bundesministerium

für Wirtschaft, Familie und Jugend

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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlasten-

ausgleichsgesetz geändert wird; Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nimmt zu dem oben angeführten am 28. Oktober 2010 zur Begutachtung ausgesandten Gesetzentwurf wie folgt Stellung:

 

Zu § 46a Abs. 2 Z 4 und § 46a Abs. 4:

Diese beiden neuen Bestimmungen sollen eine Weitergewährung der Familienbeihilfe für Studierende an öffentlichen Universitäten durch Heranziehung der Datenbestände des Datenverbundes der Universitäten vereinfachen. Allerdings wäre das Zitat des Bildungsdokumentationsgesetzes in § 46a Abs. 2 Z 4 an die jüngste Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes (BGBl. I Nr. 48/2010) anzupassen:

Der Klammerausdruck „(§ 7 Abs. 4 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002)“ müsste durch den Ausdruck „(§ 7a des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002)“ ersetzt werden.

 

Ein Exemplar dieser Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zu Verfügung gestellt.

 

Wien, 17. November 2010

Für die Bundesministerin:

Dr. Iris Hornig

 

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