GZ: BMWFJ-510101/0008-II/1/2010
Zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.
Zu § 2(1) B25:) bis i: ):
Es ist bei der Regelung nicht berücksichtigt, dass die im Herbst eines Jahrganges geborenen Kinder ein Jahr später in die Schule eintreten, und daher auch später ihr Studium beenden.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bei manchen Studienrichtungen z.B. Psychologie, bei einzelnen Übungen die Plätze wegen des zu großen Andranges verlost werden, sodass eine rechtzeitige Beendigung nur bei lottoartigem Glück erreicht werden kann.
Zu § 8 (8):
Die Erhöhung der Familienbeihilfe um 100 € sollte auch für Kinder gewährt werden, die im Vorschulalter sind, da auch hier zu Anfang des „Schuljahres“ erhöhter Aufwand entsteht. (Bekleidung, Aufwendungen bei Unterbringung in Tages-betreuungseinrichtungen usw. )
Zu § 9 alt:
Dass der Mehrkindzuschlag gestrichen wird, ist ein schwerer Schlag gegen eine positive Geburtenrate. Familien mit mehreren Kindern sind jetzt schon oft an der sog. Armutsgrenze. Diesen Familien, die dafür sorgen, dass mehr Kinder als „Einzahler“ für zukünftige Pensionen existieren, noch etwas weg zu nehmen, ist eine unverständliche Maßnahme.
Spillern, 15.11.2010 Dr. Eveline Zehetmayer
ELEONORE HAUER-RONA, Vorsitzende
BUND ÖSTERREICHISCHER FRAUENVEREINE
NATIONAL COUNCIL OF WOMEN - AUSTRIA
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