Textfeld: Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1014 Wien

Eisenstadt, am 19.11.2010

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2227

Mag.a Elke Landl, LL.M

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B187-10061-7-2010

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 u.a. geändert werden; Stellungnahme

 

Bezug:            BKA-920.196/0010-III/1/2010

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 u.a. geändert werden, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung mitzuteilen, dass vom Standpunkt der vom ho. Amt zu wahrenden Interessen grundsätzlich kein Anlass zur Geltendmachung von Bedenken oder Abänderungswünschen besteht.

 

Im Zusammenhang mit der Einführung eines Frühkarenzurlaubs für Väter im BDG und im VBG wird jedoch angeregt, durch eine ergänzende Bestimmung eine Gleichstellung der Väter im Landesdienst mit jenen im Bundesdienst in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen. Da sich die Anordnung der Gleichbehandlung des Frühkarenzurlaubs mit einer Väterkarenz in sozial­versicherungsrechtlicher Hinsicht auf den Kompetenztatbestand des Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG stützt und den Ländern somit diesbezüglich – auch hinsichtlich der Landes- und Gemeindebediensteten – keine Regelungskompetenz zukommt, kann eine sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung von Bundes-, Landes- und Gemeindebediensteten nur vom Bund vorgenommen werden.

 

Beigefügt wird, dass eine Ausfertigung dieser Stellungnahme an die e-mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at ergeht.

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 19.11.2010

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller