Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

Fachabteilung 13A   

An das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Stubenring 1

1012 Wien

 

E-Mail: michael.aumer@lebensministerium.at und
             evelyne.seitz-zach@lebensministerium.at

 

è Umwelt- und Anlagenrecht

                                                                   

Umwelt allgemein, Luft- und Lärm

Bearbeiter: Mag. Christoph Jambrovic

Tel.:  (0316) 877-4110
Fax:  
(0316) 877-4395
E-Mail:
fa13a@stmk.gv.at

Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen

 

 

GZ:

FA1F-18.03-9/2000-4

Bezug:

BMLFUW-LE.1.4.1/0043 -II/3/2010

Graz, am 16. November 2010

 

Ggst.:

Budgetbegleitgesetz 2011-2014 (Umweltförderungsgesetz);
Stellungnahme des Landes Steiermark.

 


 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu dem mit do. Schreiben vom 29. Oktober 2010, obige Zahl, übermittelten Entwurf einer Novelle des Umweltförderungsgesetzes wird folgende Stellungnahme abgegeben:


Allgemeines:

Vorab wird grundsätzlich angemerkt, dass die Erfordernisse der Budgetkonsolidierung des Bundes anerkannt werden und ein Hinterfragen der Förderungsbestimmungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft erfolgen kann. Im Konkreten wird der Zusagerahmen für Bundesförderungen bis 2013 um ca. € 275 Mio. reduziert, wobei der Zusagerahmen für 2010 und 2011 jeweils maximal € 130 Mio. und für 2012 maximal € 95 Mio. betragen darf. Das würde jedoch bedeuten, dass bei Ausnutzung der jeweiligen maximalen Jahresraten im Jahr 2013 keine Förderungszusagen des Bundes erfolgen könnten. Diese Regelung in Verbindung mit fehlenden Perspektiven für eine künftige Förderung von Maßnahmen der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung über 2013 hinaus ist unbefriedigend und nicht im Sinne einer Planungssicherheit für die steirischen Förderungsnehmer, insbesondere den Gemeinden. Es wird daher als besonders wichtig erachtet, dass, auch für den Fall, dass die vorgesehene Reduktion der Förderungsmittel vollzogen wird, zumindest in den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle eine klare Perspektive für eine Bundesförderung ab dem Jahr 2013 aufgenommen wird. Sollten weiterhin Aussagen zu einer Förderung ab dem Jahr 2013 fehlen, besteht einerseits die Gefahr, dass Gemeinden in derzeit schwierigen finanziellen Verhältnissen Projekte vorziehen müssen bzw. Gefahr laufen, zu einem späteren Zeitpunkt keine Bundesförderung mehr zu bekommen. Dies wird insbesondere dadurch kritisch gesehen, da erst jüngst mit der Novelle der Förderungsrichtlinien vom 01.07.2010 den Gemeinden ermöglicht wurde, den Betrachtungszeitraum für die Spitzenförderung zwischenzeitlich auszusetzen (quasi zu verlängern) und ihre ausständigen Projekte zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.

 

Zu den einzelnen Bestimmungen:

1. Zum Vorblatt, Inhalt/Problemlösung, 2. Umweltförderung im In- und Ausland:

Die Formulierung „Für das Jahr 2011 werden seitens der österreichischen Bundesregierung weitere Mittel im Ausmaß von 50 Millionen zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind Mittel in gleicher Höhe in Aussicht

genommen.“ lässt offen, ob für die Jahre 2012 bis 2014 in Summe Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen sind oder ob für die Jahre 2012 bis 2014 jeweils Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen sind. Eine klare Darstellung erscheint erforderlich.

2. Zu den Erläuterungen, Allgemeiner Teil, Hauptgesichtspunkte des Entwurfs, 2. Umweltförderung im Inland:

Die Formulierung im 2. und 3. Satz „Im Lichte der energie- und klimapolitischen Herausforderungen sowie der mit diesen Maßnahmen verbundenen volkswirtschaftlichen Effekte werden 2011 50 Millionen zur Verfügung gestellt. Für 2012 bis 2014 sind Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen.“ lässt offen, ob für die Jahre 2012 bis 2014 in Summe Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen sind oder ob für die Jahre 2012 bis 2014 jeweils Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen sind. Eine klare Darstellung erscheint erforderlich.

 

3. Zu den Erläuterungen, Allgemeiner Teil, Finanzielle Auswirkungen, 2. Umweltförderung im Inland:

Die Formulierung „Für das Jahr 2011 werden seitens der österreichischen Bundesregierung weitere Mittel im Ausmaß von 50 Millionen zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen.“ lässt offen, ob für die Jahre 2012 bis 2014 in Summe Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen sind oder ob für die Jahre 2012 bis 2014 jeweils Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen sind. Eine klare Darstellung erscheint erforderlich.

 

 


Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird auch dem Präsidium des Nationalrats übermittelt, dies nur elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landesamtsdirektor

 

 

(Mag. Helmut Hirt)