Mit Bezug auf die Bitte um Stellungnahme möchte ich folgendes mitteilen:

 

1.     Die Indexanpassung wird unter Beibehaltung der Zweckbindung voll unterstützt und als sinnvoll angesehen.

2.     In § 6 Abs. (4) ist die Ablagerung von Abfällen auf einer „Bodenaushubdeponien“ nicht mehr enthalten, was sehr zu begrüßen ist, da dies in der Vergangenheit zur Verwirrung beigetragen hat.

3.     Die Erstellung einer Internet-Applikation ist erforderlich. Die Kosten mit rund € 640.000,--  erscheinen dafür allerdings sehr hoch.

4.     Die errechnete Verminderung der Verwaltungslasten von 325.000,-- kann meinerseits nicht nachvollzogen werden. Die Berechnung laut SKM-Methode ist für mich nicht schlüssig. 

5.     Eine Fehlentscheidung bei der Novellierung stellt für mich die Einschränkung der Zweckbindung dar, da damit die Grundidee des ALSAG-Beitrages aufgehoben bzw. massiv in Frage gestellt wird. Für 2013 und 2014 werden ca. 30 % der jährlich eingehenden Beiträge für andere Zwecke (Budgetkonsolidierung) verwendet als für den Bereich der Altlasten und Verdachtsflächen. Kritisch betrachtet ergibt sich daraus die Frage, ob die Indexanpassung dann überhaupt gerechtfertigt ist und wie wichtig und vorrangig die Behandlung von Altlasten und Verdachtsflächen überhaupt angesehen wird. Meiner Ansicht nach stellt man das Beitragssystem damit in Frage.

6.     Bei Umsetzung des „Nichtzweckbindungsanteils“: Unter § 11 Abs. 3 sollten keine Fixbeträge enthalten sein, sondern prozentuelle Anteile an den Jahreseinnahmen für die Berechnung angeführt werden. So erfolgt die Aufhebung der Zweckbindung der Mittel nur anteilsmäßig und nicht mit einem Fixbetrag.

 

Ich hoffe, mit meiner Stellungnahme meine Anmerkungen zum Entwurf  verständlich und einfach dargestellt zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Sailer

 

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DI Christian L. Sailer

AMT DER BGLD. LANDESREGIERUNG

Abteilung 9 - Wasser- und Abfallwirtschaft

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