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Amt der Kärntner Landesregierung |
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Abteilung 2V – Verfassungsdienst |
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Datum: |
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5. Feber 2008 |
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Zahl: |
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-2V-BG-5805-3-2009 |
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Betreff: |
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(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!) |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Konjunkturpaket 2009; Stellungnahme |
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Auskünfte: |
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Dr. Glantschnig |
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Telefon: |
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050 536 – 30201 |
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Fax: |
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050 536 – 30200 |
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e-mail: |
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post.abt2V@ktn.gv.at |
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An das
Präsidium des Nationalrates
E-mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
1017 W I E N
Beiliegend wird eine Ausfertigung der Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Konjunkturpaket 2009 übermittelt.
Anlage
Für die Kärntner Landesregierung:
Dr. Glantschnig:
FdRdA
T. Klösch
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Amt der Kärntner Landesregierung |
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Abteilung 2V – Verfassungsdienst |
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Datum: |
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5. Feber 2008 |
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Zahl: |
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-2V-BG-5805-3-2009 |
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Betreff: |
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(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!) |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Konjunkturpaket 2009; Stellungnahme |
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Auskünfte: |
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Dr. Glantschnig |
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Telefon: |
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050 536 – 30201 |
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Fax: |
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050 536 – 30200 |
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e-mail: |
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post.abt2V@ktn.gv.at |
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An das
Bundesministerium für Finanzen
E-Mail: e-Recht@bmf.gv.at
Zu dem mit Schreiben vom 23. Jänner 2009, GZ BMF-010000/0004-VI/A/2009 zur Stellungnahme übermittelte Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Konjunkturpaket 2009 nimmt das Amt der Kärntner Landesregierung wie folgt Stellung:
Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfes ist es nach den Materialien, die Ausrüstungsinvestitionen und damit die Konjunktur zu stützen. Mit der Einführung einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung auf bewegliche körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – befristet auf die Dauer von zwei Jahren – sollen Anreize für mehr bzw. vorgezogene Investitionen gesetzt werden.
Diese Maßnahme an sich wird begrüßt. Problematisch ist allerdings das Vorgehen des Bundes, wie es bereits in unserer Stellungnahme zum Steuerreformgesetz 2009 kritisiert wurde:
Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2008 (BGBl. I Nr. 137/2008), den Änderungen im Umsatzsteuer- bzw. Einkommensteuergesetz (BGBl. I Nr. 132 und Nr. 133/2008) und zuletzt mit dem Begutachtungsentwurf des Steuerreformgesetzes 2009 hat der Bund die Forderungen der Länder nach Einbeziehung in das Konzept einer Steuerreform (vgl. die Beschlüsse der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 24.4.2008 und 26.9.2008 in der Fassung des Umlaufbeschlusses vom 13.11.2008) zur Bewältigung einer globalen Krise, die nicht allein den Bund trifft, außer Acht gelassen.
Aus diesem Grund hat die Landeshauptleutekonferenz am 22.1.2009 folgenden Beschluss gefasst:
Die Länder stehen zu dem für die Jahre 2008 bis 2013 vereinbarten Finanzausgleich und dessen Umsetzung.
Änderungen steuerrechtlicher Regelungen auf Bundesseite haben zumeist negative finanzielle Konsequenzen für die Länder. Die Länder fordern, die finanzausgleichsrechtlich gebotenen Verhandlungen mit den Ländern möglichst frühzeitig aufzunehmen. Für den Fall steuerpolitischer Maßnahmen des Bundes, die einen Einnahmenausfall auf Seiten der Länder und Gemeinden verursachen (vgl. Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes; Änderungen der KfZ-Steuer; mögliche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer), fordern die Länder Ersatz dieses Einnahmenausfalles für die Länder und Gemeinden durch den Bund.
In diesem Zusammenhang erneuern die Länder ihre Forderung, wegen der zu erwartenden Auswirkungen auf die Länder in die Verhandlungen zu einer Steuerreform rechtzeitig eingebunden zu werden. Ein Verhandlungsteam von Länderseite wurde bereits nominiert.
Bislang ignoriert der Bund diese Forderungen. Zum Thema Steuerreformgesetz 2009 und Konjunkturpaket 2009 haben auf Einladung des Finanzministeriums am 26.1.2009 Gespräche auf Beamtenebene stattgefunden; für die von den Ländervertretern geforderten Verhandlungen nach § 6 FAG 2008 auf politischer Ebene gibt es noch keinen Termin.
Der vorliegende Begutachtungsentwurf verursacht für die Länder nach den Erläuterungen Einnahmenausfälle an Ertragsanteilen und aufkommensabhängigen Transfers von
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Einnahmenausfälle in Mio. Euro |
0 |
54 |
75 |
21 |
für alle Länder |
0 |
3,5 |
5 |
1,5 |
für Kärnten (ca.) |
Das „Konjunkturpaket II“ bringt damit weitere Belastungen für den Haushalt des Landes Kärnten, das selbst finanzielle Anstrengungen unternimmt, um heimische Betriebe trotz Wirtschaftskrise zu Investitionen zu motivieren (vgl. das aktuelle „Konjunkturpaket Kärnten“).
Es muss nochmals betont werden, dass die finanziellen Auswirkungen des aktuellen Begutachtungsentwurfes sich mit denen aus den oben genannten steuerpolitischen Maßnahmen des Bundes seit dem Abschluss des geltenden Finanzausgleichs zu einer Größenordnung summieren, mit der die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Landes (§ 4 F‑VG 1948) erreicht werden.
Das Gesamtvolumen der bisher bekannten steuerlichen Vorhaben (einschließlich Steuerreformgesetz 2009 und Konjunkturpaket 2009) erreicht in etwa € 5 Mrd. Damit wird das ursprünglich – und erst für die Jahre ab 2010 – angenommene Volumen der Steuerreform um rund € 2,3 Mrd. überschritten. Das Land Kärnten ist mit über € 70 Mio. Einnahmenausfällen betroffen. Bundeskanzler Werner Faymann sprach im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz am 22.1.2009 (lt. Resümeeprotokoll der Verbindungsstelle der Bundesländer) über die „derzeitigen Maßnahmen zur Konjunkturbelebung (ca. € 5 Mrd. Bund plus ca. € 2 bis 3 Mrd. Länder)“, denen allenfalls noch weitere Maßnahmen folgen sollen. Da die Länder an den € 5 Mrd. des Bundes einen Anteil von mehr als € 1 Mrd. tragen, der zu dem ihnen zugedachten Volumen von € 2 bis 3 Mrd. hinzuzurechnen ist, ist es offenbar Zielvorstellung des Bundes, dass der Bund ca. € 4 Mrd. und die Länder eine in etwa gleich hohe Summe für die Konjunkturbelebung aufwenden - ohne die Länder einzubinden (vgl. die im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode nur grob umrissenen Pläne des Bundes).
Ein dem Gebot des § 4 F-VG entsprechendes, sachgerechtes System des Finanzausgleiches setzt aber schon im Vorfeld der Gesetzgebung eine Kooperation der Gebietskörperschaften voraus, die durch politische Einsicht und gegenseitige Rücksichtnahme bestimmt ist. Die "Paktierung" des Finanzausgleiches für einen bestimmten künftigen Zeitraum hat zur Folge, dass eine einseitige Änderung während der Laufzeit nicht bloß der politischen Fairness widersprechen kann, sondern auch das eine Einheit bildende Gesamtsystem des Finanzausgleiches schwerwiegend gestört wird und damit der geänderte Finanzausgleich in Widerspruch zu § 4 F-VG 1948 gerät (VfGH 12.10.1990, G 66/90).
In dieser Situation muss – wie das bereits am 26.1.2009 zum Ausdruck gebracht wurde - die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen nach § 6 FAG 2008 auf politischer Ebene gefordert werden.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Für die Kärntner Landesregierung:
Dr. Glantschnig:
FdRdA
T. Klösch