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AUSKUNFT

Mag. Florian Reininger

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An das

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

 

per Email an:

Christine.Perle@bmwf.gv.at

 

 

 

 

GZ: BMASK-10321/0014-I/A/4/2010

 

Wien, 15.11.2010

 

 

 

Betreff:

Änderung des Universitätsgesetzes 2002 und des Studienförderungsgesetzes im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2010; Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Bezug nehmend auf die Note vom 27.10.2010, GZ: BMWF-52.250/0133-I/6/2010, hinsichtlich des im Betreff näher bezeichneten Ministerialentwurfes nimmt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wie folgt Stellung:

 

 

Zur Änderung des Universitätsgesetzes 2002 – UG:

 

Zu Z 9 (§ 143 Abs. 8 UG)

Der Entwurf sieht in diesem Punkt eine Verlängerung der Frist bis zum Außer­krafttreten der Bestimmung des § 112 UG von 1. Oktober 2013 auf 1. Oktober 2016 vor. Nach dieser Bestimmung ist das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG) nur mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Arbeitsinspektorat bei der Festlegung einer Frist zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gemäß § 9 Abs. 1 ArbIG bestehende Generalsanierungspläne zu berücksichtigen hat.

Die Fristverlängerung ist aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes und aus Gründen des prinzipiell mit privaten Firmen/Instituten gleich zu behandelnden Bedienstetenschutzes in öffentlichen Gebäuden bedenklich.

Der derzeit in § 143 Abs. 8 UG vorgesehene Termin für das Außerkrafttreten ist das Ergebnis der Verhandlungen im Jahr 2001 für die Nachrüstung der Universitäten auf reguläre ArbeitnehmerInnenschutzstandards. Eine weitere Verlängerung der Sonderregelung läuft auf insgesamt 15-jährige Anpassungsfristen hinaus.

 

Am Ende der Erläuterungen des Entwurfs zur UG-Änderung zu Z 9 (§ 143 Abs. 8 UG) müsste der Text „Gemäß § 112 Abs. 1 gilt das Arbeitsinspektoratsgesetz 1993“ richtig gestellt werden auf: „Gemäß § 112 Abs. 1 gilt das Arbeitsinspektionsgesetz 1993“.

 

 

Eine Gleichschrift der Stellungnahme wurde dem Präsidium des Nationalrates elektronisch an die Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“ übermittelt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Dr. Peter Gamauf

Elektronisch gefertigt.