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Amt der Tiroler Landesregierung
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An das Hintere
Zollamtstraße 2b |
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Stellungnahme |
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Geschäftszahl |
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Zu Zl. BMF-010000/0004-VI/A/2009 vom 23.01.2009 |
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Zum oben angeführten Gesetzentwurf wird folgende Stellungnahme abgegeben:
So wie das Steuerreformgesetz 2009 ist auch die vorliegende Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 mit gravierenden Einnahmenausfällen für die Länder verbunden. Die Mindereinnahmen für die Länder würden in den Jahren 2010 bis 2012 ca. 150 Millionen Euro betragen; davon würden ca. 12,75 Millionen Euro auf das Land Tirol entfallen. Auch wenn in den darauf folgenden Jahren mit Mehreinnahmen zu rechnen sein dürfte, sind in finanzausgleichrechtlicher Hinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt die zu erwartenden Einnahmenausfälle für die Jahre 2010 bis 2012 relevant.
Wie schon in der ha. Stellungnahme zum Steuerreformgesetz 2009 hingewiesen wurde, obliegt dem Bund auch hinsichtlich des vorliegenden Konjukturpaketes 2009 die Verpflichtung nach § 6 FAG 2008, Verhandlungen mit den Ländern zu führen. Es wurde bereits zum Steuerreformgesetz 2009 betont, dass Gespräche mit beamteten Vertretern der Länder diesem Erfordernis nicht entsprechen. Es wird daher auch zum vorliegenden Entwurf eines Konjukturpaketes auf die Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz vom 22.01.2009 sowie der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 24.04. und 26.09.2008 verwiesen und die Einbeziehung dieses Entwurfes in die bereits in der Begutachtung zum Steuerreformgesetz 2009 geforderten Verhandlungen nach § 6 FAG 2008 auf politischer Ebene verlangt.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet.
Für die Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirekor