BUNDESMINISTERIUM
FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
VÖLKERRECHTSBÜRO
A-1014 Wien, Minoritenplatz 8
Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-DW
e-mail: abti2@bmeia.gv.at
GZ: |
BMeiA-AT.8.15.02/0270-I.A/2010 |
Datum: |
17. November 2010 |
Seiten: |
2 |
An: |
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Kopie: |
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at |
Von: |
Bot. Dr. H. Tichy |
SB: |
ADir RgR Hausmann, LR Mag. Csörsz |
DW: |
3992 |
BETREFF: Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz, das Vereinsgesetz,
das Bundesstiftungs- und Fondsgesetz geändert und ein
Luftfahrtsicherheitsgesetz erlassen wird;
Stellungnahme des BMeiA
Zu GZ. BMI-LR1300/0050-III/1/2010
vom 25. Oktober 2010
Das BMeiA nimmt zum oz. Entwurf folgt Stellung:
zu Art. X 3 Z 1 des Entwurfs:
Es wird ersucht, die vorgeschlagene Wortfolge „von mehr als einer Million Euro“ durch die Wortfolge „von mehr als zwei Millionen Euro“ zu ersetzen.
Begründung:
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten errichtete die Stiftung „Stipendienfonds der Diplomatischen Akademie“, um würdigen und bedürftigen HörerInnen durch finanzielle Unterstützung das Studium an der Diplomatischen Akademie zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Die ordnungsgemäße Prüfung des Rechnungsabschlusses des Stipendienfonds erfolgt für das jeweilige Jahr durch zwei externe Rechnungsprüfer auf derzeit unentgeltlicher und ehrenamtlicher Basis.
Durch die vorgeschlagene Änderung wären erhebliche Kosten in geschätzter Höhe von jährlich ca. EURO 20.000,-- für die Inanspruchnahme eines beeideten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters (oder einer Wirtschaftprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft oder eines beeideten Buchprüfers und Steuerberaters oder einer Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) zu erwarten, die das Fondsvermögen zusätzlich belasten würden.
Die Erhöhung des Grenzwerts auf zwei Millionen Euro würde den langfristigen finanziellen Fortbestand der Stiftung „Stipendienfonds der Diplomatischen Akademie“ sichern helfen.
Für den Bundesminister
H. Tichy m.p.