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Verein „Aktive
Arbeitslose“
Krottenbachstraße 40/9/6
A - 1190 Wien
ZVR 52272795
Tel.: 0676 35 48 310
www.aktive-arbeitslose.at
kontakt@aktive-arbeitslose.at
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Stellungnahme
zum Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das
Sonderunterstützungsgesetz
geändert werden
Unterstützungsgeld
Nach Ansicht des Vereins „AKTIVE
ARBEITSLOSE“ ist es mit der geltenden Rechtsordnung unvereinbar, die
Höhe der Subvention eines Arbeitsplatzes in einem sozialökonomischen
Betriebs von der Höhe des AMS-Bezugs einer zugewiesenen arbeitslos
gemeldeten Person abhängig zu machen. Dies verstößt unserer
Meinung nach gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Sachlichkeitsgebot.
Weiters besteht die Gefahr, dass aufgrund dieser
Regelung vermehrt Menschen mit hohen AMS-Bezug zugewiesen werden, was als
Diskriminierung zu werten wäre, insbesondere dann, wenn durch das
Arbeitsverhältnis beim SÖB eine neue Bemessungsgrundlage erworben
wird und dadurch der AMS-Bezug massiv verringert wird. Dies wäre nicht nur
diskriminierend sondern verletzt den Grundsatz der Sozialversicherungen, dass
durch Maßnahmen der Sozialversicherung keine Ansprüche aus der
Sozialversicherung verringert werden dürfen.
Stattdessen soll das „Aktivierungsentgelt“
in der Höhe des Durchschnitts aller AMS-Bezüge +
Sozialversicherungskosten gewährt werden.
Weitere Forderungen
Bei dieser Gelegenheit fordern wir folgende
Verbesserungen:
- Gänzliche Streichung der Sperrdrohungen nach
§§ 9, 10, 11 und 49, da Sanktionen Existenz bedrohend und
menschenrechtswidrig sind. Nur auf Freiwilligkeit beruhende
Maßnahmen können erfolgreich sein. Keine Sanktionen ohne
Rechtsverfahren mit vorheriger Anhörung der Betroffenen (Abschaffung
der „vorläufigen Bezugseinstellungen“). Keine
Sanktionen für punktuelle Verfehlungen!
- Höhere Nettoersatzförderung –
Ersatzquote: Mindestens 80% plus 13. und 14. Sonderzahlung sowie Recht auf
Urlaub, Bildungskarenz, Pflegefreistellung. Versicherungsprinzip achten:
Keine Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe
(schließlich zahlen beide Steuern und Versicherungsbeiträge!)
- Schluss mit der Diskriminierung von Menschen mit
Kindern! Keine Streichung des AMS-Bezugs für Menschen mit Kindern
über 3 Jahren, wenn kein Kinderbetreuungsplatz zur
Verfügung steht (für fehlende Kinderbetreuungsplätze ist
der Staat verantwortlich, nicht der/die Erwerbsarbeitslose!).
- Keine Umgehung regulärer
Kollektivverträge durch die Transitarbeitskräfteregelung im
BAGS- und BABE-KV! Zumutbar sollen nur Arbeitsverhältnisse sein, bei
denen volle ArbeitnehmerInnenrechte (Anrechnung der Vordienstzeiten
– auch bei Branchenwechsel – sowie
Gehaltsvorrückungen) gewährt werden. Keine Neuberechnung des
AMS-Bezugs nach AMS-Maßnahmen in Form von Arbeitsverträgen,
wenn dadurch der AMS-Bezug verringert wird!
- „Arbeitstraining“ und
„Arbeitserprobungen“ nur bei Bezahlung nach regulärem
Kollektivvertrag!
- Keine rollierende Neuberechnung (Rückforderung)
des AMS-Bezugs bei Aufnahme selbständiger Arbeit bzw. bei Wechsel
zwischen Selbständigkeit und Erwerbsarbeitslosigkeit.
Nebenbeschäftigungen sind ohne Tagesatz in ganzen Monaten
durchzurechnen.
- Gehaltsschutz auch in der Notstandshilfe, mit
zusätzlichem Mindestbezug 20 % über der Armutsgrenze, damit
zumindest ein Existenz sicherndes Leben für erwerbslose
WerkvertragnehmerInnen/Neue Selbständige ermöglicht wird.
Wiedereinführung der ursprünglich im AlVG festgeschriebenen
Valorisierung der Notstandshilfe für alle!
- Nichtdiskriminierende Neudefinition der
Bemessungsgrundlage bei Mehrfachbeschäftigungen.
- Private Firmen dürfen keine AMS-Agenden, wie
z.B. die Personalvermittlung, übernehmen.
- Freie Kurswahl mit Rechtsanspruch für alle
Erwerbsarbeitslosen – auch für jene, die kein Geld vom AMS
beziehen – sowie freier Zugang zu Weiterbildungskonten wie WAFF und
AK-Bildungsgutscheine für WerkvertragsnehmerInnen und Neue Selbständige
mit der Möglichkeit, Geld für eine umfangreichere Ausbildung
anzusparen (ähnlich wie in Oberösterreich).
Eine grundsätzliche Strukturreform der
AMS-Einrichtung ist dringend notwendig und unter demokratischer Beteiligung der
Erwerbsarbeitslosen durchzuführen! Einrichtung einer gesetzlich
garantieren Arbeitslosenvertretung sowie von Arbeitslosenbetriebsräten und
Kursvertretungen!
Hebung des auch von Österreich ratifizierten
„Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte“ in Verfassungsrang, damit in Österreich endlich die
Menschenrechte in vollem Umfang einklagbar werden!
Weiters ist der Begriff „Arbeitslose“
gänzlich durch den Begriff „Erwerbsarbeitslose“ bzw.
„Lohnarbeitslose“ zu ersetzen!
Mit freundlichen Grüssen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „AKTIVE ARBEITSLOSE“