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Wien, 17.Nov.2010

 

 

 

 

Betrifft: GZ: BMASK-40101/0014-IV/2010

              Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

  Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das

  Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden;

  Budgetbegleitgesetz 2011-2014

  Ergänzende Stellungnahme des KOBV Österreich

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der KOBV Österreich erlaubt sich, ergänzend zu seiner Stellungnahme vom 16.11.2010 nachstehende Stellungnahme zu erstatten:

 

Zu Artikel X2 (Änderung des Bundesbehindertengesetzes):

Zu Z 1 und 3 (Abschnitt V, §§ 36 bis 39 und 55 Abs. 6):

Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 16.11.2010 ausführlich dargestellt, stellt die Streichung des Rechtsanspruches auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe eine wesentliche Verschlechterung für Menschen mit Behinderung dar und wird vom KOBV Österreich ausdrücklich abgelehnt.

Ergänzend wird dazu ausgeführt, dass gegen die mit 1.1.2011 geplante Streichung des Rechtsanspruches auf Abgeltung der NOVA auch massive verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, dies insbesondere im Hinblick auf Personen, die vor Inkrafttreten der geplanten Änderungen einen Neuwagen im Vertrauen auf den ihnen zustehenden Rechtsanspruch auf Abgeltung der NOVA  bestellt haben.

Nach ständiger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes genießen auch faktisch getroffene Dispositionen von Privatpersonen, die diese im Vertrauen auf den Bestand bestimmter Rechtsnormen getroffen haben, Vertrauensschutz. Der Gesetzgeber ist diesbezüglich angehalten, solche Rechtsnormen nicht ohne Beachtung dieser Dispositionen abzuändern, zumindest sind entsprechende Übergangsregelungen zu schaffen. Die im Entwurf enthaltene Änderung ist im Lichte der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes jedenfalls als verfassungswidrig anzusehen. 

Der KOBV Österreich ersucht um Berücksichtigung seiner Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

 

Präsident Mag. Michael Svoboda

Generalsekretärin Dr. Regina Baumgartl

Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich

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