AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG

     

 

 

Fachabteilung 4A

 

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A-1030 Wien

 

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è Finanzen und Landeshaushalt

                                                                   

Finanzausgleich, Abgaben
und Legistik

Bearbeiter:
Tel.:  0316/877-2442
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GZ:

FA1F-13.02-10/2010-1

Bezug:

BMF-010000/0040/-VI/2010

Graz, am 17. November 2010

 

Ggst.:

Stellungnahme des Landes Steiermark, Budgetbegleitgesetz 2011-2014,
Teil Abgabenänderungsgesetz.

 


 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem mit Schreiben vom 27. Oktober 2010 überermittelten Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2011-2014, Teil Abgabenänderungsgesetz, wird seitens der Steiermark folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Einleitend wird festgestellt, dass die Erfüllung der von den Bundesländern erhobenen Forderung – den finanzverfassungsrechtlichen Grundprinzipien folgend – neue Abgaben in die Gruppe der gemeinschaftlichen Bundesabgaben einzuordnen, begrüßt wird. Neben diesen neuen Abgaben ergeben sich durch die Erhöhung bestehender gemeinschaftlicher Bundesabgaben positive Effekte. Die vom Bund im Rahmen der Steuerreform 2009 gesetzten Maßnahmen, die zu beträchtlichen Mindereinnahmen auf Seiten der Bundesländer geführt haben, können damit jedoch nicht kompensiert werden.

 

Zur Verdeutlichung werden die Maßnahmen der Steuerreform 2009 im Vergleich den Maßnahmen der nunmehr vorliegenden „Steuerreform 2011“ gegenübergestellt:


Steuerreform 2009

 

Steuerreform 2011

 

 

Differenz

 

Mindereinnahmen

 

„Mehreinnahmen“

 

 

 

 

 

2011

ab 2012

 

2011

2012

 

2011

2013

Länder

-647

-660

 

+263

+368

 

-384

-292

 

Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, dass trotz der prognostizierten Mehreinnahmen durch das gegenständliche Abgabenänderungsgesetz die Mindereinnahmen aus der Steuerreform 2009 nicht ausgeglichen werden können. An dieser Stelle ist aber auch noch darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Steuerreform 2009 zu beträchtlichen Einnahmeausfällen auf Seiten der Bundesländer geführt hat, sondern noch weitere Maßnahmen des Bundes in der laufenden FAG Periode Ertragsanteilsminderungen auf Seiten der Bundesländer verursacht haben. Diesbezüglich sei beispielhaft auf das Konjunkturpaket II, das Konjunkturbelebungsgesetz I, auf den Entfall der Erbschafts-/Schenkungssteuer und auf die mittelbaren Auswirkungen auf die Landesumlage und Krankenanstaltenfinanzierung zu verweisen.

 

Zusammenfassend wird daher festgehalten, dass die Bundesländer in der laufenden Finanzausgleichsperiode, trotz der durch die rezessive Wirtschaftsentwicklung und die dadurch notwendigen Gegenmaßnahmen entstandenen zusätzlichen finanziellen Belastungen,  bereits einen wesentlichen Konsolidierungsbeitrag geleistet haben.

 

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird auch dem Präsidium des Nationalrats übermittelt, dies nur elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landesamtsdirektor

 

 

(Mag. Helmut HIRT)