Bundesministerium für Finanzen: e-recht@bmf.gv.at

Parlamentsdirektion: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Betrifft: Budgetbegleitgesetz 2011-2014, Teil Abgabenänderungsgesetz - AbgÄG (234/ME)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Hier meine Stellungnahme:

 

1.

 

Artikel 2 - Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird

Flugabgabegesetz – FlugAbgG

 

Besteuerung wird begrüßt, allerdings folgender Verbesserungsvorschlag zu § 3. FlugAbgG:

 

Schüler, Studenten und Pensionisten auch befreien oder steuerliche Absetzbarkeit zulassen.

 

2.

 

Artikel 3 - Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

 

§ 27. (8) EStG und § 27a. (1) EStG sehen vor, dass realisierte Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem Steuersatz von 25% zu versteuern sind. Laut Entwurf ist nur ein sehr eingeschränkter Verlustausgleich (nur innerhalb eines Kalenderjahres im Rahmen der Veranlagung und auch nur beschränkt auf die gleiche Einkommensart) möglich. Ein Verlustvortrag auf nächste Kalenderjahre ist nicht möglich. Die Endbesteuerung wird somit aufgegeben. 

 

Besteuerung wird begrüßt, allerdings sollten folgende Verbesserungen unbedingt beachtet werden:

 

1. Verlustausgleich auch auf andere Einkommensarten ermöglichen, dh die Unterscheidung in § 27. (1) und (8) EStG zwischen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital und Einkünfte aus Derivaten aufgeben und Verlustausgleiche auch zwischen Überlassung von Kapital und Derivaten ermöglichen.

 

2. Neben automatischer Gewinnerfassung auf Ebene des depotführenden Bankinstitutes auch automatische Verlusterfassung auf Ebene des depotführenden Bankinstitutes einführen (dazu ist die Führung eines Verlustverrechnungstopf auf Ebene des depotführenden Bankinstitutes notwendig [siehe „Abgeltungssteuer Deutschland“]), sodass es bei der Endbesteuerung bleibt und kein Verlustausgleich im Rahmen der Veranlagung notwendig ist. In administrativer Hinsicht würde dies eine Erleichterung für alle Beteiligten (Anleger als auch Behörden) bringen.

 

3. Verlustvortrag aus Kapitalvermögen unbegrenzt in die folgenden Kalenderjahre ermöglichen. Die jetzige Regelung ist absolut anlegerunfreundlich und wird dazu sorgen, dass der österreichische Kapitalmarkt sehr geschwächt wird. Verlustvortrag sollte direkt auf Ebene des depotführenden Bankinstitutes ermöglicht werden und vom depotführenden Bankinstitut automatisch vorgenommen werden. Verluste im Verlustverrechnungstopf, die nicht mehr mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden können, sollen in voller Höhe unbegrenzt ins nächste Kalenderjahr übertragen werden.

 

4. Anschaffungskosten (wie z.B. Order- oder Depotgebühren, Ausgabeaufschläge) für Wertpapiere sollen berücksichtigt werden können, am besten automatisch und direkt auf Ebene des depotführenden Bankinstitutes. Die jetzige Regelung führt dazu, dass der reale Steuersatz somit über dem nominellen von 25% liegt.

 

5. Langfristige Investments, vor allem mit Blick auf die Pensionsvorsorge, sollen begünstigt werden (z.B. Wegfall der 25%-KEST nach 7 Jahren).

 

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Fröhlich