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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82349
Telefax: 4000-99-82310
e-mail: post@md-v.wien.gv.at
DVR: 0000191
MD-VD - 1241-1/10 Wien, 6. Dezember 2010
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMVIT-151.126/0001-II/ST8/2010
An das
Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und
Technologie
Zu dem mit Schreiben vom 29. Oktober 2010 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Zu Art. 1 Z 3 (§ 1 Abs. 3):
§ 1 Abs. 1 Z 1 der geltenden Fassung nimmt die Beförderung gefährlicher Güter vom Anwendungsbereich des Gefahrgutbeförderungsgesetzes aus, wenn sie „ausschließlich innerhalb eines geschlossenen Betriebsgeländes“ stattfindet.
Gegen die (inhaltliche) Abänderung auf „ausschließlich innerhalb eines abgeschlossenen Bereichs“ besteht kein Einwand, jedoch ist dieser Begriff missverständlich und sollte zumindest in den Erläuterungen näher erklärt werden.
Zu Art. 1 Z 34 (§ 16 Abs. 1 Z 3):
Die Möglichkeit der Festsetzung von Einsatzkosten unmittelbar bei der Kontrolle wird begrüßt, sollte jedoch auch auf die Fälle der Z 2 ausgedehnt werden.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Andrea Mader
Mag. Andreas Wostri Senatsrätin
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 65
(zu MA 65 - 3472/2010)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen