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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82334
Telefax: 4000-99-82310
e-mail: post@md-v.wien.gv.at
DVR: 0000191
MD-VD - 1312-1/10 Wien, 20. Dezember 2010
Begutachtung;
Stellungnahme
An das
Bundesministerium für Unterricht,
Kunst und Kultur
Zu dem mit Schreiben vom 17. November 2010 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Zu § 6 Abs. 1:
Es wird angeregt, die Teilprüfung „Lebende Fremdsprache“ auch in den Sprachen Ungarisch, Tschechisch, Slowenisch, Russisch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch - welche im gegenständlichen Gesetzesentwurf nicht angeführt sind und nur nach Maßgabe einer Verordnung des zuständigen Bundesministers in den gegenständlichen „Fremdsprachenkatalog“ aufgenommen werden könnten - ablegen zu dürfen.
Dadurch käme man der Forderung nach, dass junge Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache ihre Muttersprache auf einem angemessenen Niveau beherrschen sollen. Das Beherrschen dieser Sprachen hätte positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich und würde die Chancen junger Menschen erhöhen, sich in der Arbeitswelt zu integrieren.
Da für die obengenannten Sprachen ein Lehramtsstudium angeboten wird, sollten als Lehrende bzw. PrüferInnen auch Personen mit einer der Sekundarstufe II adäquaten Lehrbefähigung zur Verfügung stehen.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Angelika Lerche Mag. Andrea Mader
Senatsrätin
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 56
(zu MA 56 - A 2252/10)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen