Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 2V – Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

17. Feber 2009

 

 

 

Zahl:

 

-2V-BG-5830/3-2009

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Schulorganisationsgesetz geändert wird; Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Glantschnig

 

Telefon:

 

050 536 – 30201

 

Fax:

 

050 536 – 30200

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

An das

Präsidium des Nationalrates

E-mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

1017  W I E N

 

Beiliegend wird eine Ausfertigung der Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung zum Entwurf   eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, übermittelt.

 

Anlage

 

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Glantschnig:

 

FdRdA

T. Klösch

 


 

 

Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 2V – Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

17. Feber 2009

 

 

 

Zahl:

 

-2V-BG-5830/3-2009

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Schulorganisationsgesetz geändert wird; Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Glantschnig

 

Telefon:

 

050 536 – 30201

 

Fax:

 

050 536 – 30200

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

 

E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at

 

 

Zu dem mit Schreiben vom 4. Feber 2009, GZ BMUKK-12.690/1-III/2/2009,  zur Stellungnahme übermittelte Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, nimmt das Amt der Kärntner Landesregierung wie folgt Stellung:  

 

Die mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf in Aussicht genommene Flexibilisierung der Bindung der Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I an der Anzahl der Klassen an öffentlichen Pflichtschulen im jeweiligen Bundesland wird begrüßt. Angesichts der grundsätzlichen Beibehaltung des 10-Prozent-Limits über alle Bundesländer hinweg stellt sich allerdings die Frage, an welchen Kriterien sich der Bundesminister zu orientieren beabsichtigt, wenn das Interesse an diesen Modelversuchen im gesamten Bundesgebiet die 10-Prozent-Grenze überschreiten sollte? Für derartige Fälle müsste gewährleistet sein, dass die Stattgebung von Anträgen der Landesschulräte auf Durchführung von Modellversuchen an sachliche Kriterien geknüpft wird. Eine den regionalen Bedürfnissen entsprechende Streuung der Modellversuche müsste jedenfalls gewährleistet bleiben. Für den Fall, dass das 10-Prozent-Limit über alle Bundesländer hinweg ausgeschöpft sein sollte, müsste im Bedarfsfalle Bundesländern, die im Landesbereich die 10-Prozent-Grenze nicht ausgeschöpft haben, jedenfalls aber die Möglichkeit offen bleiben, diese bisherige Obergrenze für Modellversuche noch auszuschöpfen.

 

Die in den Erläuterungen dargestellten finanziellen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung lassen unberücksichtigt, dass der Stundenbedarf für jeder Klasse der Modellversuche bei 12 Wochenstunden liegt, während von Bundesseite pro Klasse nur 6 Wochenstunden in Form von Werteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Die zusätzlichen 6 Wochenstunden sind von Seiten des Landes abzudecken, weshalb die Darstellung in den Erläuterungen, dass sich aus dieser Novelle keine finanziellen Auswirkungen auf die Personalausgaben der übrigen Gebietskörperschaften ableiten, unzutreffend ist. Wenn in einem Land die bisherige Modellversuchszahl überschritten wird, resultiert daraus ein von Landesseite abzudeckender zusätzlicher Personalaufwand.

 

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.

 

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Glantschnig:

 

FdRdA

T. Klösch