Sehr geehrte Damen und Herren,
am 9. Dezember 2010 wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden, zur Begutachtung versandt. Diesbezüglich würde ich dringend anraten, dass die standardisierten und international anerkannten Prüfungen des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch (ÖSD) auf den Niveaustufen A1, A2 und B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens als Nachweis der Deutschkenntnisse im neuen Gesetz berücksichtigt werden. Sie sollten daher auch – neben den Prüfungen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) –gleichwertig anerkannt und entsprechend genannt werden.
Mit besten Grüßen
Stefan Krammer