Anschrift

An das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Radetzkystraße 2

1030 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Mag. Ottilie Hebein
Telefon +43 1 51433 501165
Fax +43 1514335901165
e-Mail Ottilie.Hebein@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-112703/0128-I/4/2010

 

 

 

Betreff:

Zu GZ. BMVIT-170.706/0013-II/ST4/2010 vom 15. Dezember 2010

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-Novelle);

Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

(Frist: 14. Februar 2011)

 

Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 15. Dezember 2010 unter der Geschäftszahl BMVIT-170.706/0013-II/ST4/2010 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-Novelle), wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Gemäß § 14a BHG in Verbindung mit den Richtlinien des Bundesministers für Finanzen zur Anwendung des Standardkostenmodells (Standardkostenmodell-Richtlinien – SKM-RL), BGBl. II Nr. 278/2009, sind bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen zu ermitteln und darzustellen.

 

Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält Informationsverpflichtungen, die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen auslösen und daher zu ermitteln und darzustellen sind.

 

Gemäß dem Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 1. September 2009 wird daher ersucht, im Vorblatt eine Überschrift „Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen“ sowie eine zusammenfassende Aussage aufzunehmen. Gemäß den zitierten Rechtsvorschriften müssen die Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen in den Erläuterungen dargestellt werden. Zudem ist dem Entwurf, das mit Hilfe der Verwaltungskostenrechner auszufüllende Formblatt anzuschließen.

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wird somit ersucht, die Darstellung der Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen im Vorblatt, in den Erläuterungen und durch das Formblatt vorzunehmen und dem Bundesministerium für Finanzen rechtzeitig vor Einbringung in den Ministerrat zu übermitteln.

 

24.02.2011
Für den Bundesminister:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)