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begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum Begutachtungsentwurf der KAKuG-Novelle nimmt die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie wie folgt Stellung:
Zum ersten ist festzuhalten, dass die Aufnahme bzw. Entlassung in bzw. von psychiatrischen Abteilungen ausschließlich entsprechend ausgebildeten FachärztInnen vorbehalten ist. Die Diagnosestellung und die sich daran knüpfende Entscheidung ob eine klinisch-psychiatrische Behandlung durchzuführen ist, oder nicht und ob diese im stationären Bereich oder ambulant durchzuführen ist muss in jedem Fall von einem entsprechenden Facharzt für Psychiatrie erfolgen. Zum zweiten ist festzuhalten, dass kein Bedarf dafür besteht, dass nicht Fachärzte diese Tätigkeiten selbständig und selbstverantwortlich durchführen müssten. Der Pkt. 3 des oben genannten Begutachtungsentwurfes wird demnach von der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie entschieden abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie
Prim. Univ. Prof. Dr. Michael Musalek
Prim. Univ. Prof. Dr. Michael Musalek
Präsident, Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie
Ärztlicher Direktor, Anton Proksch Institut
Präsident, Stiftung Erwin Ringel Institut
Secretary for Sections, European Psychiatric Association, EPA
Chairman, EPA Section Psychopathology
Vice-Chairman, Section Clinical Psychopathology, WPA
Präsident, European Society of Aesthetics and Medicine, ESAM
Past-President, European Society for Dermatology and Psychiatry, ESDAP
Gräfin Zichy-Straße 4-6
1230 Wien
T 0043/1/ 88010 101
F 00431/ 880 10 77
E michael.musalek@api.or.at