An das
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Per E-Mail: v@bka.gv.at
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 25. Mai 2011
Zl. K-531/250511/DR
GZ: 632 789/1-V/2/a/11
Betreff: BG, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:
Durch die Neuformulierung der Opferschutzgruppen (§8e) werden zwar nicht die prinzipiellen Bedenken gegen das Aufblähen von Strukturen und die Verbürokratisierung der Krankenanstalten ausgeräumt. Dennoch ist mit der nun vorgesehenen Möglichkeit unserem Einwand zumindest teilweise insoweit Rechnung getragen worden, da es sich um klar umrissene Aufgaben handelt.
Gegen die sonstigen beabsichtigten Gesetzesänderungen bestehen keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
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Hink e.h. |
Mödlhammer e.h.
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Dr. Robert Hink |
Bgm. Helmut Mödlhammer |
Ergeht zK an:
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