An das

Bundeskanzleramt

Ballhausplatz 2

1014 Wien

 

 

Per E-Mail:      v@bka.gv.at

                        begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Wien, am 25. Mai 2011

Zl. K-531/250511/DR

 

GZ: 632 789/1-V/2/a/11

 

 

Betreff:           BG, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und                           Kuranstalten geändert wird

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

Durch die Neuformulierung der Opferschutzgruppen (§8e) werden zwar nicht die prinzipiellen Bedenken gegen das Aufblähen von Strukturen und die Verbürokratisierung der Krankenanstalten ausgeräumt. Dennoch ist mit der nun vorgesehenen Möglichkeit unserem Einwand zumindest teilweise insoweit Rechnung getragen worden, da es sich um klar umrissene Aufgaben handelt.

Gegen die sonstigen beabsichtigten Gesetzesänderungen bestehen keine Bedenken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

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